Gericht: Zusatzgebühren bei Ö-Ticket sind nicht rechtens

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Das Urteil des Handelsgerichtes Wien ist rechtskräftig. Das Kartenbüro muss nun diverse Gebühren zurückzahlen.

Im Streit, ob verschiedene Zusatzgebühren, die das Ticketservice Ö-Ticket beim Beziehen von Eintrittskarten verrechnet hat, rechtens waren, gibt es nun ein rechtskräftiges Urteil. Das Handelsgericht Wien gab dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) in allen Punkten recht. Das Kartenbüro muss nun laut VKI diverse Gebühren zurückzahlen.

Bereits im Frühjahr habe der Oberste Gerichtshof bestätigt, dass die Gebühr bei Selbstabholung im Kartenbüro gröblich benachteiligend ist, habe das Verfahren jedoch für die übrigen Kosten an das Handelsgericht Wien zurückgewiesen. Dort wurde nun rechtskräftig entschieden, dass die Gebühren insgesamt gröblich benachteiligend seien.

Ö-Ticket bot mehrere Möglichkeiten, an seine Tickets zu gelangen: Kundinnen und Kunden konnten die Karten unter anderem selbst drucken ("print@home"), über das Handy beziehen ("mobile ticket"), diese bei der Abendkassa hinterlegen lassen oder sie bei einer Libro-Filiale beziehungsweise bei Ö-Ticket selbst abholen. Für diese Varianten, bei denen der größte Aufwand bei den Kunden lag, verrechnete Ö-Ticket Gebühren, die zwischen 1,90 und 2,90 Euro lagen. Die Kunden hatten damit in vielen Fällen auch gar keine Möglichkeit, ohne weitere Kosten zu ihren Karten zu kommen.

"Alle Verbraucher, die die angesprochenen Gebühren bezahlt haben, können diese nun zurückfordern", wurde Joachim Kogelmann, zuständiger Jurist im VKI, heute in einer Aussendung zitiert. Der VKI stellt kostenlos einen Mustertext zur Rückforderung dieser Gebühren zur Verfügung.

(APA/red.)

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Zusatzgebühren für print@home bei Ö-Ticket unzulässig

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