Der Fall Steffi Graf zeigt auch, wie verbohrt Dopingjäger mitunter unterwegs sind.
Juristen der Nationalen und Internationalen Antidopingagentur zermartern sich zurzeit die Köpfe, ab wann ein Sportler Doping betreibt. Unaktueller Anlass dafür ist der Fall Steffi Graf. Die Silbermedaillengewinnerin über 800 Meter bei den Spielen in Sydney hat sich im Herbst 2003 bei dem Wiener Institut Humanplasma Blut abzapfen lassen. Dutzende Sportler taten dies. Im Geheimen besuchten sie das Institut. Blut wurde abgenommen, aufbereitet – und wieder injiziert. Das nennt man Blutdoping.
Auch Graf hat damals verbotene Hilfsmittel zur Leistungssteigerung in Betracht gezogen. Das gibt sie zu. Aber sie habe dann doch eingesehen, dass dies Unrecht sei. Sie hat sozusagen noch rechtzeitig die Kurve gekratzt. Das behauptet sie. Und diese Behauptung ist so lange zu akzeptierten, so lange nicht das Gegenteil bewiesen ist.
Sollte man glauben. Österreichs oberster Dopingjäger, Andreas Schwab, vertritt nämlich die Ansicht, dass man im Zweifel auf jeden Fall ein Dopingverfahren einleiten soll. Im Zweifel gegen den Beschuldigten. Im Zweifel könnte also schon die Vorbereitung zum Doping als Doping gelten.
Doping ist gefährlich, mitunter lebensgefährlich. Es gehört verfolgt – ohne Zweifel, aber nicht mit zweifelhaften Methoden und Argumenten.
Doping und Terrorismus. Im Strafrecht sind Vorbereitungshandlungen in der Regel nicht strafbar. Wer sich eine Axt kauf, um den Nachbarn damit zu erschlagen, es sich dann glücklicherweise anders überlegt, kann nicht bestraft werden. Wer eine Bank auskundschaftet, sie aber doch nicht ausraubt, wird nicht bestraft. Nur ganz spezielle Taten sind bereits in der Vorbereitung strafbar. Der Aufbau einer Terrorzelle etwa oder die Planung eines Hochverrats.
Ist es nicht absurd, bei der Dopingjagd Maßstäbe wie bei der Terrorismusbekämpfung heranzuziehen? Aber dessenungeachtet: Es geht auch darum, einem Sportler so etwas wie eine reuige Umkehr zu ermöglichen. Wenn er ohnehin nichts mehr zu verlieren hat, wird er den falschen Weg eher zu Ende gehen.
Am Beginn des Dopings steht die Sucht des Sportlers nach Erfolg und Anerkennung. Diese Erfolgssucht kann durchaus krankhaft sein. Nicht nur bei Sportlern. Manchmal auch bei Dopingjägern. Denn auch sie sind auf dem besten Wege, den Erfolg mit allen Mitteln erzwingen zu wollen. Zum Glück ist in ihrem Fall der Versuch noch nicht strafbar. Sie können noch rechtzeitig vernünftig werden. Hoffentlich.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.03.2010)