380-kV-Leitung: Verbund-Tochter macht Druck

Die APG ruft den Verwaltungsgerichtshof an.

Wien. Es ist ein gutes Beispiel dafür, wie Großprojekte künftig auf Basis des neuen Standortentwicklungsgesetzes, das schnellere Genehmigungsverfahren verspricht, nicht mehr behandelt werden sollten. Nach 34 Monaten – ergebnisloser – Verfahrensdauer beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) um die Genehmigung der Salzburger 380-kV-Stromleitung ist der Verbund-Tochter APG nun die Geduld gerissen: Am Dienstag hat sie einen Fristsetzungsantrag eingebracht, damit der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) dem BVwG anordnet, innerhalb einer bestimmten Frist zu entscheiden.

Das fehlende 380-kV-Leitungsstück in Salzburg sei für die Versorgungssicherheit dringend nötig, argumentiert das Management der Austrian Power Grid (APG). Dabei geht es nicht nur um herkömmliche Elektrizität aus Speicherkraftwerken im Westen und um aus Deutschland importierten Strom.

Wichtig für Erneuerbare

Es geht vor allem um den geplanten Ausbau der erneuerbaren Energien in Österreich, heißt es. Vermehrt soll der im Osten anfallende Windkraft-Überschussstrom zu den Pumpspeicherwerken im Westen geleitet werden können, um ihn dann später bei Bedarf von dort wieder abrufen zu können. Der Flaschenhals ist die alte 220-kV-Stromleitung. Im Vergleich zu ihr hat die neue 380-kV-Verbindung die rund siebenfache Kapazität.

Das Ziel der Regierung, dass ab 2030 der gesamte heimische Stromverbrauch übers Jahr gerechnet zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommen soll, sei ohne Salzburg-Leitung nicht erreichbar, betonte APG-Vorstandschefin Ulrike Baumgartner-Gabitzer.

Die APG geht davon aus, dass der VwGH dem BVwG auftragen wird, binnen drei Monaten ein Erkenntnis zu erlassen oder mitzuteilen, warum die Erlassung nicht innerhalb der gesetzlichen Sechsmonatsfrist möglich sei. In der ersten Instanz beträgt die gesetzliche Frist neun Monate, in der nunmehrigen zweiten sechs Monate.

Die Leitungsgegner, die schon bisher alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, dürften erneut einen Einspruch gegen das 2012 initiierte Projekt vornehmen, erwartet die APG. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.12.2018)

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