Bis zu 440 Euro Strafe für Kopftuch in Kindergärten kommt in Niederösterreich

Der Landtag in St. Pölten beschließt am Donnerstag Strafen in der Höhe von bis zu 440 Euro für Verstöße gegen das Kopftuchverbot in Kindergärten.

Der niederösterreichische Landtag wird in seiner Sitzung am Donnerstag Strafen von bis zu 440 Euro bei Verstößen gegen das Kopftuchverbot in Kindergärten und Kinderbetreuungseinrichtungen verankern. Außerdem wird mit einer Novelle des Sozialhilfegesetzes für Rechtssicherheit in Sachen Pflegeregress gesorgt, informierte ÖVP-Klubobmann Klaus Schneeberger am Mittwoch.

"In der vergangenen Landtagssitzung haben wir die 15a-Vereinbarung über die Kinderbetreuung beschlossen. Diese sieht vor, dass die Länder Maßnahmen bei Verstößen gegen das Kopftuchverbot setzen, womit auch entsprechende Sanktionen verbunden sind", wird Schneeberger in einer Aussendung zitiert. Daher werde am Donnerstag auf Initiative der ÖVP die Änderung des NÖ Kindergarten-und des Kinderbetreuungsgesetzes beschlossen, wodurch die Strafen von bis zu 440 Euro festgelegt werden. "Wir gehen damit als erstes Bundesland voran, weil wir wirksame Maßnahmen setzen wollen, um dem Recht auf Selbstbestimmung von Mädchen zum Durchbruch zu verhelfen", meinte der ÖVP-Klubobmann.

In einem Resolutionsantrag werde zudem das Verbot des Tragens von Kopftüchern in Pflichtschulen bis zur Erreichung der Religionsmündigkeit, also der Vollendung des 14. Lebensjahres, gefordert. Es gehe darum, "Mädchen vor sozialer Ausgrenzung zu schützen und gerade in Ballungsräumen Parallelgesellschaften zu verhindern".

Auch Pflegeregress Thema

Geklärt wird am Donnerstag die Frage bestehender Sicherstellungen im Grundbuch nach Abschaffung des Pflegeregresses. Diese sei "aufgrund fehlender Ausführungsbestimmungen seitens des Bundes bis jetzt offengeblieben", so Schneeberger. "Grundstücke konnten nicht veräußert werden, weil sie belastet sind. Darüber hinaus wussten Erben nicht, welche Lasten und Kosten noch auf sie zukommen." In der Sozialhilfegesetz-Novelle ist vorgesehen, "dass einem Antrag auf Löschung einer Grundbuchseintragung vom Land zuzustimmen ist", bekräftigte Schneeberger.

Rechnung getragen werden soll zudem der vom Finanzministerium erlassenen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015. Dies soll im Rahmen einer Umsetzung der Vorgaben in der NÖ Gemeindeordnung und dem NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz erfolgen.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Innenpolitik

Fast 80 Prozent der Österreicher für Kopftuchverbot

Ein Großteil der Österreicher befürworte das von der Regierung angestrebte Kopftuchverbot in Kindergarten und Schule, ergibt eine Umfrage. Sikh befürchten nun ein Turbanverbot.
Symbolbild Volksschule.
premium

Wo die Fronten in der Kopftuchdebatte verlaufen

SPÖ oder Neos könnten dem Gesetz zustimmen – aber nicht ohne eingehende Verhandlungen.
Innenpolitik

Kopftuchverbot-Antrag Unterrichtsausschuss zugewiesen

In der Nationalratssitzung am Donnerstagabend wurden die Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Selbständige halbiert und auch die Pensionserhöhung wurde beschlossen.
Die Neos bringen im Nationalrat einen eigenen Entschließungsantrag zum Thema Kopftuch ein.
Schule

Neos bringen eigenen Kopftuchverbot-Antrag im Parlament ein

Den Neos genügt das von Türkis-Blau geplante Kopftuchverbot in der Volksschule nicht. Sie möchten eine "neutralen Schule" inklusive Verbot religiöser Kleidung in Kindergärten und Schulen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
Symbolbild: Kindergarten
Innenpolitik

Nationalrat fixiert Kindergarten-Ausbau samt Kopftuchverbot

Die Koalition verteidigt das Kopftuchverbot als Schutzmaßnahme gegen religiöse Indoktrinierung, Sexualisierung und Stigmatisierung. Die Opposition übt Kritik.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.