Was die Kassenreform ändert - und was bleibt

Die Presse
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Die Eckpunkte und Einsparungspläne der Reform im Überblick.

Der Nationalrat beschließt am Donnerstag die viel diskutierte - und umstrittene - Reform der Sozialversicherung. Sie bringt eine Verringerung der Anzahl der Kassen auf fünf. Die Rechte der Arbeitgeber in den Entscheidungsgremien werden zudem deutlich ausgeweitet.

Die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ sehen darin eine "Verschlankung" sowie eine Verbesserung für Patienten: Immerhin könnte bei der Reform "Geld überbleiben", wie es ÖVP-Klubobmann und Reform-Mitverhandler August Wöginger am Donnerstag im Nationalrat formulierte. Mit diesem Geld könne man dann kürzere Wartezeiten ermöglichen oder mehr Fachärzte aufs Land holen. Die Opposition befürchtet hinter der Neuaufstellung des Sozialversicherungssystems indes Machtansprüche der Regierungsparteien, die Funktionen politisch besetzen wollten und eine weitere Funktionärsebene einzögen. Dass zwar Personal bei den Kassen massiv reduziert werde, aber neue, hochdotierte Führungsjobs entstünden, kritisierte auch der Budgetdienst des Parlaments.

Was kommt und was bleibt zeigen die Eckpunkte der Reform. "Die Presse" fasst zusammen:

  • Die derzeit 21 Sozialversicherungsträger werden auf fünf reduziert, der Hauptverband zu einem Dachverband und die Zahl der Funktionäre geschrumpft.

  • Die neun Gebietskrankenkassen (sowie weitere Betriebskrankenkassen) werden zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zusammengefasst. Den dort Versicherten soll das gleiche Leistungen für gleiche Beiträge bringen. Es wird nur noch eine Stelle für die Beitragseinhebung mit Budget- und Personalhoheit geben, die ÖGK schließt einen österreichweiten Gesamtvertrag für die Ärztehonorare ab. Bis 2021 sollen die Leistungen harmonisiert werden.

  • Bauern und Unternehmer kommen in der neuen Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) zusammen, dritter Sozialversicherungsträger wird die Versicherungsanstalt für den öffentlichen Dienst, Eisenbahn und Bergbau (BVAEB). Die Pensionsversicherungsanstalt (PV) bleibt bestehen, ebenso die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA), die in puncto Unfälle aber nicht mehr für die Unternehmer zuständig sein wird.

  • Weiters wird die Zahl der Kassenfunktionäre reduziert: Statt rund 1000 sollen es künftig rund 480 sein. Die Zahl der Verwaltungsgremien schrumpft von 90 auf 50. Laut Berechnungen der "Presse" bringt die Reform Einsparungen auf Führungsebene zwischen 3000 und 4000 Euro im Monat – das ist weit entfernt von einer Kostenreduktion von rund einem Drittel. Die ÖGK soll einen Leiter bekommen, der nach aktuellem Gehaltsschema rund 12.500 brutto monatlich verdienen wird. Außerdem sollen drei Stellvertreter installiert werden, die rund 11.000 Euro bekommen. Heißt: Allein für die neue ÖGK-Führungsebene muss mit mehr als 400.000 Euro pro Jahr gerechnet werden.

  • Der neue Dachverband soll nur noch koordinierende Aufgaben für die Sozialversicherungen übernehmen. Den Vorsitz dort üben doch nicht die Chefs der nun auf fünf reduzierten Sozialversicherungsträger aus, wie die Regierung dies ursprünglich geplant habe: Es soll eine Doppelspitze im Vorsitz geben, die sich ebenfalls abwechselt.

  • Die Beschlüsse im Nationalratsplenum und im Bundesrat sind für Dezember vorgesehen, womit das Gesetz per 1. Jänner 2019 in Kraft treten kann. Mit 1. April 2019 werden pro Träger Übergangsgremien zur Vorbereitung des Fusionsprozesses eingesetzt und neue leitende Mitarbeiter gesucht. Mit gleichem Datum will die Regierung die verordnete "Ausgabenbremse" bei den Sozialversicherungen wieder aufheben. Ab 1. Jänner 2020 soll die neue Kassenstruktur dann gültig sein.

"Die Zusammenlegung von Krankenkassen birgt zweifellos ein Einsparungspotenzial in der Verwaltung, auch wenn es mit Sicherheit nicht im Milliardenbereich anzusiedeln ist. Das wäre bei offiziell ausgewiesenen 492 Millionen Euro an Verwaltungskosten auch schwer möglich", schreibt "Presse"-Redakteur Martin Fritzl. "Wirkliche Effizienzsteigerungen wären - so sind sich alle Experten einig - durch eine Bündelung der Kompetenzen möglich. Das Problem ist nicht in erster Linie, dass es in jedem Bundesland eine Gebietskrankenkasse gibt, sondern, dass für Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte, Pflege und Arbeitsunfälle unterschiedliche Stellen zuständig sind – die bestrebt sind, die Kosten in den jeweils anderen Bereich zu verschieben. Daran ändert auch die Zusammenlegung von Kassen nichts." Martin Fritzls Analyse:

>> Was die Kassenreform wirklich bringt [premium]

(Red.)

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