Die Liste "Jetzt" hatte ÖVP und FPÖ wegen des Verdachts auf Förderungsmissbrauch beziehungsweise Untreue angezeigt. Die Regierungsparteien hatten die Kostenobergrenze überschritten.
Die Wahlkampfkostenüberschreitung durch ÖVP und FPÖ beschäftigt nun die Oberstaatsanwaltschaft Wien. Die Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat einen Vorhabensbericht übermittelt, berichtete eine Sprecherin der Anklagebehörde am Donnerstag. Die Liste "Jetzt" (damals Liste Pilz) hatte die Regierungsparteien wegen Förderungsmissbrauch beziehungsweise Untreue angezeigt.
Zum Inhalt des Vorhabensberichts an die höher gelagerte Stelle gab es von der WKStA keine Auskunft. In der Regel müssen diese vorgelegt werden, wenn eine Causa aufgrund des öffentlichen Interesses berichtspflichtig ist. Die nunmehrigen Regierungsparteien haben den vorgegebenen Rahmen von sieben Millionen Euro im Nationalratswahlkampf deutlich überschritten. Die ÖVP hatte insgesamt knapp 13 Millionen Euro gemeldet, die FPÖ 10,7 Millionen Euro.
Dem Gegenüber steht eine Klage der FPÖ gegen die Republik Österreich. Die Freiheitlichen wollen jene Kosten, die ihnen durch die Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl entstanden sind, zurückhaben. Zu dieser kam es, weil die Blauen die Stichwahl erfolgreich angefochten haben. Konkret geht es um 3,4 Millionen Euro Schadenersatz.
(APA)