Finanzprokuratur muss Eurofighter-Akten herausgeben

Eurofighter Typhoon
Eurofighter Typhoon(c) Reuters
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Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass Unterlagen betreffend die "Task Force Eurofighter" vorgelegt werden müssen. Ein Ende des Streits muss das nicht bedeuten: Die Causa könnte neuerlich vor dem VfGH landen.

Die Finanzprokuratur ist verpflichtet, dem parlamentarischen Eurofighter-Untersuchungsausschuss alle Akten und Unterlagen betreffend die "Task Force Eurofighter" vorzulegen. Das hat der Verfassungsgerichtshof auf Antrag des Eurofighter-U-Ausschusses am 11. Dezember 2018 in nicht öffentlicher Sitzung entschieden und heute, Freitag, bekanntgegeben.

Im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof hatte die Finanzprokuratur mitunter vorgebracht, dass ihre Beratungs- und Vertretungstätigkeit im Rahmen der "Task Force Eurofighter" nicht vom Untersuchungsgegenstand erfasst sei, weshalb die diesbezüglichen Akten und Unterlagen auch nicht der Vorlagepflicht unterliegen würden. Dem hat der VfGH ausdrücklich widersprochen.

Gleichzeitig weist der Gerichtshof darauf hin, dass die Finanzprokuratur" nicht gehindert ist, sich gegenüber dem Eurofighter-U-Ausschuss auf die Ausnahmebestimmung des Art. 53 Abs. 4 B-VG zu berufen". Danach besteht die Verpflichtung zur Vorlage von Akten und Unterlagen nicht, "soweit die rechtmäßige Willensbildung der Bundesregierung oder von einzelnen ihrer Mitglieder oder ihre unmittelbare Vorbereitung beeinträchtigt wird".

Ob diese Regelung der Vorlageverpflichtung der Finanzprokuratur entgegensteht, könne - so der Verfassungsgerichtshof abschließend - im Streitfall zum Gegenstand eines weiteren Verfahrens gemacht werden.

(APA)

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