Brisantes Gutachten vor Mordprozess um getötete Siebenjährige

Der Gemeindebau in Wien-Döbling, in dem das Kind getötet wurde.
Der Gemeindebau in Wien-Döbling, in dem das Kind getötet wurde.Die Presse
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Der zweite von der Justiz beauftragte Gutachter erklärt den 16-Jährigen für nicht zurechnungsfähig und damit nicht schuldfähig. Diese Einschätzung steht im Gegensatz zum ersten Gutachten von Peter Hofmann.

Kurz vor dem Mordprozess gegen einen 16 Jahre alten Burschen, der am 11. Mai 2018 in Wien-Döbling eine Siebenjährige getötet haben soll, ist ein zweites von der Justiz in Auftrag gegebenes psychiatrisches Gutachten eingelangt. Der Inhalt der Expertise ist brisant. Demnach war der Angeklagte zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig und damit nach Ansicht des zweiten Gutachters nicht schuldfähig.

Damit widerspricht Werner Gerstl, Facharzt für Kinderheilkunde, Kinder- und Jugendneuropsychiatrie und allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger in Linz, dem von der Staatsanwaltschaft bestellten Erstgutachter Peter Hofmann. Der führende Gerichtspsychiater war in dem 166 Seiten umfassenden Gutachten zum Schluss gekommen, dass der 16-Jährige im Tatzeitpunkt zwar eine schwerwiegende Persönlichkeitsstörung und eine Zwangsstörung aufwies. Seine Diskretions- und Dispositionsfähigkeit waren laut Hofmann allerdings nicht aufgehoben, sodass nach dessen Dafürhalten beim 16-Jährigen Zurechnungsfähigkeit und Schuldfähigkeit gegeben waren.

Wie Gerstl ausführt, dürfte es beim Angeklagten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in der fünften Klasse Mittelschule zum Abbau von Interessen, zur Störung der Konzentration und einem von einer Psychose verursachten Leistungsknick gekommen sein, die der Sachverständige auf eine Frühform einer Schizophrenie zurückführt. Diese habe sich bis zur gegenständlichen Straftat über Monate symptomatisch weiter entwickelt. Insofern habe - so Gerstl - "eine psychopathologische Kontinuität bestanden".

Hofmann empfahl für den Fall eines Schuldspruchs wegen Mordes die Unterbringung des Jugendlichen in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, weil er diesen für derart gefährlich hält, dass ohne im Maßnahmenvollzug gewährleistete therapeutische Behandlung neuerlich mit Straftaten mit schweren Folgen gerechnet werden muss.

Landesgericht kommentiert Gutachten nicht

Die Sprecherin des Wiener Landesgerichts, Christina Salzborn, wollte auf APA-Anfrage am Montagabend das Vorliegen und den Inhalt des zweiten psychiatrischen Gutachtens im Fall der getöteten Siebenjährigen nicht offiziell bestätigen. Der Mordprozess gegen den 16-Jährigen findet am kommenden Mittwoch unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen statt.

Justiz und Verfassungsschutz sind um die Sicherheit des Angeklagten besorgt. Nach der Aufsehen erregenden Bluttat in einer Döblinger Gemeindebau-Anlage hatten Angehörige und Personen aus dem Umfeld der betroffenen tschetschenischen Familie Blutrache geschworen. Der Tatverdächtige wurde daher nach seiner Festnahme in ein Gefängnis bzw. in eine psychiatrische Einrichtung in einem anderen Bundesland verlegt.

Prozess unter schweren Sicherheitsvorkehrungen

Aktuell sollen sich ein Cousin und ein Onkel der Getöteten in der Justizanstalt Josefstadt in Haft befinden. Einer der beiden wurde erst vor kurzem wegen Raubes und anderer Delikte erstinstanzlich verurteilt. Das Wiener Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) geht davon aus, dass der junge Mann zu den gefährlichsten Mitgliedern der tschetschenischen Community in Wien zählt.

Der Vater der getöteten Siebenjährigen saß wiederum zuletzt in Südtirol wegen Schlepperei im Gefängnis. Im Juni kehrte er von einem genehmigten Freigang nicht in die Justizanstalt zurück. Seither ist er von der Bildfläche verschwunden. Angeblich soll er sich nach Tschetschenien abgesetzt haben, wo die Leiche seiner Tochter bestattet wurde. Es wird allerdings befürchtet, der Mann könne versuchen, zur Verhandlung gegen den 16-Jährigen zu erscheinen.

Die Verteidigerin des 16-Jährigen, Liane Hirschbrich, war am Montagabend für die APA nicht erreichbar. Dem Vernehmen soll die Anwältin zur Hauptverhandlung zwei Leibwächter angeheuert haben, die ihre körperliche Unversehrtheit garantieren sollen.

(APA)

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