Misstrauensantrag gegen May

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Der Vorstoß der Labour Party ist eher symbolisch – er müsste sich gegen die gesamte Regierung richten.

Knalleffekt oder Knallpatrone? Zum Ende der Parlamentsdebatte über die jüngsten (Nicht-)Entwicklungen in Sachen Brexit kündigte Oppositionschef Jeremy Corbyn für heute, Dienstag, einen Misstrauensabtrag gegen Premierministerin Theresa May an. Die Regierungschefin habe „starrsinnig verweigert“, dem Unterhaus eine Abstimmung über den vorliegenden Brexit-Deal zu gewähren und die sei „gänzlich inakzeptabel“, begründete die Labour Party ihren Vorstoß.

Die Partei gab aber einmal mehr Vollgas mit angezogener Handbremse. Sie schreckte vor einem Misstrauensantrag gegen die Regierung zurück, über den das Unterhaus zwingend abstimmen hätte müssen. Die Entschließung über die Premierministerin kann erst in der nächsten Sitzung, bei der die Opposition ein Antragsrecht hat, auf die Tagesordnung gesetzt werden. Die Regierung kann das aber niederstimmen und dafür sorgen, dass der Antrag nie zur Abstimmung kommt.

Für weitere Verwirrung sorgte beim Vorgehen Labours auch, dass man Montagabend noch die Festlegung der Premierministerin auf eine Unterhausabstimmung über den Brexit-Deal Mitte Jänner als Erfolg gefeiert hatte. „Wir haben bekommen, was wir wollten“, freute sich Schatten-Schatzkanzler John McDonnell, während sein Parteichef Corbyn offenbar ganz anderer Ansicht war. Der Antrag wird wohl eher symbolische Wirkung haben, den Widerstand gegen May zu mobilisieren.

Angesichts der Tatsache, dass die Premierministerin für ihr Abkommen mit der EU weiter keine Mehrheit hat, aber auch keine im Parlament durchsetzbare Alternative erkenntlich ist, spielt sie auf Zeit. Einer neuerlichen Volksabstimmung erteilte sie erneut eine Absage: Dies würde der britischen Politik „irreparablen Schaden“ zufügen und das Land „weiter spalten“. Labour entgegnete, man habe keine weitere Zeit zu verlieren. „Ein Monat ist verstrichen, und nichts hat sich geändert“, kritisierte Corbyn.

(Red.)

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