Türkische Doppelstaatsbürger: Wien beendet Verfahren positiv

Ein türkischer und ein österreichischer Pass (Archivbild)
Ein türkischer und ein österreichischer Pass (Archivbild)(c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
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Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zu österreichisch-türkischen Staatsbürgerschaften wird Wien "ähnlich gelagerte" Verfahren für die Betroffenen positiv beenden.

Wien wird nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zu österreichisch-türkischen Staatsbürgerschaften "rasch" die nötigen Schritte einleiten, um "ähnlich gelagerte" Verfahren für die Betroffenen positiv zu beenden. Das teilte der zuständige Stadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) am Dienstag in einer Aussendung mit.

Die Betroffenen werden in den kommenden Wochen über die Beendigung informiert, hieß es. Der VfGH hatte einem Mann Recht gegeben, dem der Entzug des österreichischen Passes drohte. Das Höchstgericht hatte unter anderem festgehalten, dass es nur eine Vermutung sei, dass der Inhalt eines verwendeten Verzeichnisses eine tatsächliche Wählerevidenzliste wiedergebe.

Czernohorszky kritisiert FPÖ

Insgesamt sind bzw. waren in Wien rund 18.000 Fälle anhängig. Positiv beendet werden wohl nun die meisten. 34 Verfahren sind bereits negativ rechtskräftig beendet worden, hieß es.

"Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem Erkenntnis klargestellt, dass die von der FPÖ übermittelte Liste kein taugliches Beweismittel für den Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit ist. Ich bin erfreut darüber, dass der Verfassungsgerichtshof in dieser für die Betroffenen belastenden und existenzbedrohenden Situation rasch entschieden hat", sagte Czernohorszky über die Entscheidung der Verfassungsrichter. "Mir war es von Beginn an wichtig, dass die Behörden in dieser Angelegenheit sorgfältig und zügig handeln, damit die Betroffenen Rechtssicherheit haben."

Kritik übte der Ressortchef an den Freiheitlichen: "Der FPÖ ging es stets darum, zu verunsichern, zu spalten und ein politisches Spiel auf dem Rücken von tausenden Menschen zu spielen. Es ist bezeichnend für das Rechtsverständnis der FPÖ, dass Klubobmann (Johann, Anm.) Gudenus nun auch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs nicht ernst nimmt." Gudenus hatte am Montag bekräftigt, dass die Liste aus Sicht der FPÖ authentisch sei. Man sei überzeugt, dass sie der türkischen Wählerevidenz entspreche.

(APA)

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