Türkische Doppelstaatsbürger: Bundesländer geben sich nach VfGH-Erkenntnis zurückhaltend

APA
  • Drucken

Beinahe alle neun Bundesländer kündigen an, nach dem höchstgerichtlichen Erkenntnis die Auswirkungen prüfen zu wollen. Es gebe neben der FPÖ-Namensliste teils auch andere Zeichen für fremde Staatsbürgerschaften, hieß es aus manchen Ländern.

Die Bundesländer geben sich nach dem jüngsten Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zu österreichisch-türkischen Staatsbürgerschaften abwartend. Die Auswirkungen des Urteils würden aktuell geprüft, hieß es am Tag nach dem Entscheid. Aus Wien hatte es bereits geheißen, dass man "ähnlich gelagerte" Verfahren nach dem VfGH-Erkenntnis positiv beenden werde.

So etwa Land Tirol. Aufgrund der angeblichen türkischen "Wählerevidenzlisten" sei in Tirol ein Musterverfahren eingeleitet worden, welches aktuell beim Landesverwaltungsgericht anhängig sei. Da die höchstgerichtliche Rechtsprechung alle Bundesländer betreffe, werde es in naher Zukunft eine österreichweite Abstimmung der weiteren Vorgehensweise geben, hieß es. In rund 50 weiteren Fällen, die nicht mit der besagten Liste in Verbindung stehen und in denen weitere Beweismittel für den Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit vorliegen, wurden seitens der Behörde in Tirol Feststellungsverfahren eingeleitet. Sollte in diesen Fällen nachgewiesen werden können, dass die türkische Staatsangehörigkeit wiedererworben wurde, sei damit der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft verbunden, hieß es seitens des Landes.

Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) zeigte sich besorgt und verärgert, nachdem der VfGH festhielt, dass die von der FPÖ vorgelegten Unterlagen über angebliche österreichisch-türkische Doppelstaatsbürger beziehungsweise die darin enthaltenen Informationen auf einer Vermutung beruhen würden und nicht authentisch seien. "Klar ist, dass man mit der österreichischen Staatsbürgerschaft nicht spielt, sie weder für private noch für parteipolitische Zwecke missbrauchen darf", sagte Kaiser am Dienstag. Bei Zuwiderhandeln oder Missbrauch der Staatsbürgerschaft müsse es Konsequenzen geben, dafür seien aber hieb- und stichfeste Beweise vorzulegen und keine wenig glaubhaften Dokumente oder Gerüchte.

"Dass die FPÖ dafür offenbar unseren Rechtsstaat missbraucht, Ressentiments gegen eine Personengruppe schürt und dadurch einmal mehr den sozialen Frieden in Österreich leichtfertig aufs Spiel setzt, ist ein Skandal und weit entfernt von jeglichem Verantwortungsbewusstsein, das eine Regierungspartei vorweisen müsste", meinte Kaiser. Dass die FPÖ für die Überprüfung der 100.000 Daten den österreichischen Steuerzahlern letztlich auch noch jede Menge Kosten aufgehalst habe, sei da nur am Rande erwähnt. Auf Kärnten entfielen laut Kaiser von den 100.000 Datensätzen laut Landeswahlbehörde 70 Fälle. Von neun Betroffenen wurden Unterlagen beigebracht, die eine Doppelstaatsbürgerschaft ausschließen. Alle anderen 61 wurden zurückgestellt, um eine Entscheidung des Verfassungsgerichts abzuwarten. Die weitere Vorgehensweise wird im Rahmen einer Länderbesprechung im Jänner festgelegt.

Der in Oberösterreich zuständige Landesrat Elmar Podgorschek (FPÖ) sieht das VfGH-Erkenntnis hingegen gelassen: "Ich nehme zur Kenntnis, dass die Liste allein nicht ausreichend ist, um die Staatsbürgeschaft abzuerkennen", sagte er. Sie werde daher künftig "kein Beweis mehr sein, sondern ein Anhaltspunkt, dass es Verdachtsmomente gibt". Er sei froh, dass die Sache nun ausjudiziert sei. In Oberösterreich seien bisher 40 Verfahren eingeleitet und zwölf rechtskräftig entschieden worden. Dabei habe man sich aber ohnehin nicht auf die Liste alleine verlassen, meist habe es andere Hinweise auf eine mögliche Doppelstaatsbürgerschaft gegeben, meinte Podgorschek. Als Beispiele nannte er, dass etwa bei Verkehrskontrollen ein türkischer Führerschein oder bei einem Grenzübertritt ein türkischer Pass vorgewiesen worden seien.

Michael Bergmüller, der Leiter des Referats Wahlen und Sicherheit des Landes Salzburg, erklärte am Dienstag, es gebe viele Rechtsfragen, die von den Behörden auf Fach- und Beamtenebene der jeweiligen Landesregierungen zu beurteilen und zu entscheiden seien. Das VfGH-Erkenntnis habe durchaus eine Relevanz und österreichweit Bedeutung, sagte Bergmüller: "Es gehört rechtlich analysiert, wie vorzugehen ist." Er plädierte für ein gemeinsames Vorgehen der Behörden der Bundesländer. Salzburg werde die Gespräche auf Beamtenebene mit den anderen Ländern abwarten. Rund 300 Verfahren seien in Salzburg derzeit anhängig. Circa 50 Feststellungsbescheide wurden ausgestellt, diese können aber noch beeinsprucht werden, weil die Beschwerdefrist noch nicht abgelaufen ist. Rund 30 Bescheide sind bereits rechtskräftig.

Im Burgenland sind aktuell noch rund 60 Verfahren offen. Wie sich die VfGH-Entscheidung auf einzelne Verfahren auswirken werde, könne zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht angegeben werden.

Auch von der Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen beim Land Niederösterreich hieß es auf Anfrage, das VfGH-Erkenntnis in Sachen österreichisch-türkischer Staatsbürgerschaften sei einer näheren Beurteilung zu unterziehen. Die Frage dabei sei, inwieweit der Entscheid tatsächlich Auswirkungen auf die vorliegenden Fälle habe: "Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass derzeit auch Fälle beim Landesverwaltungsgericht anhängig sind." Derzeit gibt es laut Abteilungsleiter Peter Anerinhof rund 150 offene Verfahren in Niederösterreich. Die Parteien sollen entsprechende Informationsschreiben erhalten. In circa 25 Fällen wurde die Staatsbürgerschaft rechtskräftig aberkannt. Hier sei im Einzelfall zu prüfen, inwieweit das Erkenntnis des VfGH im jeweiligen Verfahren Auswirkungen hat. "In diversen Fällen haben sich neben der Liste sonstige zu berücksichtigende Beweismittel ergeben", hieß es.

In Vorarlberg wurden laut Recherchen von ORF Radio Vorarlberg mittlerweile 20 Staatsbürgerschaften aberkannt, in neun Fällen sind die Entscheidungen bereits rechtskräftig. 16 Verfahren seien noch offen. Im Amt der Vorarlberger Landesregierung wird davon ausgegangen, dass ein Großteil der noch offenen Verfahren eingestellt werden wird. Ebenso verhalte es sich mit den laufenden elf Berufungsverfahren, hieß es. In Bezug auf die rechtskräftigen Fälle müsse beurteilt werden, auf welcher Grundlage die Entscheidungen getroffen worden seien. Es sei nicht immer die FPÖ-Namensliste ausschlaggebend gewesen, manches Mal seien auch Staatsbürgerschaftsurkunden aus der Türkei vorgelegen. Im Büro von Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) wurde betont, dass man den Inhalt des VfGH-Urteils genau ansehen und die Auswirkungen auf die Verfahren prüfen werde. Der Spruch des Höchstgerichts werde selbstverständlich umgesetzt.

Die zuständige Landesabteilung der Steiermark prüft nun noch einmal alle bisher ausgestellten Bescheide - auch die rechtskräftigen. Laut Waltraud Bauer-Dorner, Leiterin der Fachabteilung Verfassungsdienst, sind derzeit 30 Verfahren offen, ebenso viele Aberkennungsbescheide wurden bisher erstellt, davon sind drei rechtskräftig. Bauer-Dorner erklärte am Dienstag, dass bei den noch offenen Verfahren viele auf den mutmaßlichen Wählerevidenzlisten basierten. "Zumindest einige der Verfahren werden sicher eingestellt", meinte sie. Man wolle aber auch noch auf neun beim Landesverwaltungsgericht anhängige Fälle warten. "Wir wollen danach natürlich alle Verfahren gleich behandeln", versicherte Bauer-Dorner. Sie fügte auch hinzu, dass einige Personen sogar nach den Aberkennungsbescheiden noch Beweise vorgelegt hatten, die sie entlasteten.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Wien

Unwahre Behauptung: Urteil gegen Gudenus rechtswirksam

Wegen eines Postings auf Facebook wurde der ehemalige FPÖ-Politiker verurteilt, einer Revision gab das Oberlandesgericht nicht statt. Gudenus muss nun seine Aussage über Einbürgerungen in Wien widerrufen.
Johann Gudenus trat nach der Ibiza-Affäre als Politiker ab und aus der FPÖ aus. (Archivbild)
Wien

Gudenus muss Aussage über Staatsbürgerschaften in Wien widerrufen

Ein Facebook-Eintrag des Ex-FPÖ-Politikers - der wegen des „Ibiza-Videos“ die Politik verließ - über Einbürgerungen in Wien war der Grund des Verfahrens. Gudenus will berufen.
Österreichern türkischer Herkunft wurde ohne Möglichkeit auf Einspruch die Staatsbürgerschaft aberkannt. Sie wurden aufgefordert, ihren Reisepass zur Entwertung vorbeizubringen.
Wien

Türkische Doppelstaatsbürger: Aberkennungen ohne Verfahren und Bescheid

Mehreren Österreichern türkischer Abstammung wurde die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt, ohne sie zu benachrichtigen und ohne zuvor ein ordentliches Verfahren durchzuführen. Die Betroffenen erfuhren von dem Verlust durch Zufall – etwa bei der EU-Wahl, als sie nicht wählen durften.
Archivbild
Wien

Türkische Doppelstaatsbürger: Wien will Beschuldigte nicht entschädigen

Die Stadt habe "im Rahmen einer vertretbaren und sorgsam begründeten Rechtsauffassung" gehandelt. Auch für das Land Niederösterreich sind Amtshaftungsgründe "nicht ganz nachvollziehbar".
Archivbild: Reisepässe in der österreichischen Staatsdruckerei
Österreich

Türkische Doppelstaatsbürger: Betroffene fordern Geld zurück

Weil sie mehrere Tausend Euro Ausgaben hatten, um ihre Unschuld zu beweisen, fordern nun die ersten zwei Betroffenen die Rückerstattung ihrer Kosten und drohen den Behörden mit einer Amtshaftungsklage. Tausende weitere dürften ähnliche Ansprüche stellen.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.