Regierung verzichtet auf Lohnnebenkostenerhöhung bei Leiharbeitern

NATIONALRAT: KURZ/STRACHE
NATIONALRAT: KURZ/STRACHEAPA/ROBERT JAEGER
  • Drucken

Die ÖVP und FPÖ belassen den Arbeitgeberbeitrag zum Sozial- und Weiterbildungsfonds bei 0,35 Prozent. Eigentlich sollte dieser wieder erhöht werden.

Die ÖVP-FPÖ-Koalition verzichtet bei Leiharbeitsfirmen auf eine - eigentlich geplante - Erhöhung der Lohnnebenkosten. Sie belässt den Arbeitgeberbeitrag zum Sozial- und Weiterbildungsfonds bei 0,35 Prozent und erhöht diesen nicht wie vorgesehen schrittweise auf 0,5 Prozent ab April 2019 bzw. 0,8 Prozent ab April 2021, wie aus der Parlamentskorrespondenz zum Sozialausschuss vom Dienstag hervorgeht.

Beantragt haben die Änderungen des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes die Abgeordneten Peter Haubner (ÖVP) und Christian Ragger (FPÖ). Begründet wird der Schritt damit, dass der Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) trotz einer im Jahr 2017 beschlossenen befristeten Beitragssenkung von 0,8 auf 0,35 Prozent eine ausgeglichene Gebarung aufweise und mit Ende 2017 Rücklagen von 26,5 Mio. Euro gebildet habe.

Die rot-schwarze Vorgängerregierung hatte Anfang 2017 die Lohnnebenkosten für Leiharbeitsfirmen - für einen Zeitraum von vier Jahren - gesenkt. Statt 0,8 Prozent sollten die Betriebe nach den damaligen Plänen zwei Jahre lang nur 0,35 Prozent und weitere zwei Jahre nur 0,5 Prozent in den Fonds einzahlen müssen.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.