Karlsruhe stößt sich an Ungleichbehandlung der einzelnen Vermögensarten. Nun ist die Politik am Zug.
BERLIN (vier). Deutschlands Notare dürfen mit einem Ansturm der Klienten rechnen, die sich noch die alte Regelung zunutze machen wollen. Auch auf die Steuerberater kommt Mehrarbeit zu. Denn wieder einmal hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe der Politik einen Strich durch die Rechnung gemacht: Es hat die Erbschaftssteuer ausgehebelt, weil sie in ihrer jetzigen Reform gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Der Gesetzgeber hat bis Ende 2008 Zeit, die Fehler auszumerzen.
Unsicherheit herrscht jetzt auch bei den Bundesländern, die die Erbschafts- und Schenkungssteuer bisher lukriert haben und nun Einnahmenausfälle befürchten. "Alles wird nur noch komplizierter", geben Steuerexperten zu bedenken. Die Richter begründeten ihr Urteil mit der Ungleichbehandlung verschiedener Arten von Vermögenswerten: Wer beispielsweise Betriebsvermögen oder Liegenschaften erbt, zahlt verhältnismäßiger weniger Steuer als der Erbe von Bargeld oder Aktien. Das Verfassungsgericht sieht darin einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Das erinnert an die Situation in Österreich, wo der Verfassungsgerichtshof unter anderem die Bevorzugung von Immobilien prüft.
Der deutsche Spruch rüttelt die Vorhaben der großen Koalition in Berlin durcheinander. Die Union hat sich nämlich für eine Reform der Erbschaftssteuer ausgesprochen und beispielsweise eine Entlastung für Firmenerben in Aussicht gestellt. Zugleich wurden aus der SPD vermehrt Forderungen nach einer Erhöhung der Erbschaftssteuer laut - und manche Insider meinen nun auch, dass es genau darauf hinauslaufen wird.
Bisher war es Usus, dass Betriebsvermögen und Immobilienwerte niedriger angesetzt worden sind als Geld- und Aktienwerte. Die Richter kritisierten, dass etwa Immobilien nur zur Hälfte ihres Marktwerts besteuert werden, Aktien jedoch zum vollen Kurswert. In der Land- und Forstwirtschaft wurden oft nur zehn Prozent des Verkehrswertes herangezogen. Andererseits hätten Steuerabschreibungen den wahren Wert von Betrieben verschleiert. Der Bilanzwert von Unternehmen liege damit oft weit hinter dem tatsächlichen Wert - ein Umstand, den kapitalkräftige Großunternehmen weidlich ausgenutzt haben.
Das Urteil wirft ein Schlaglicht auf das überaus komplexe deutsche Steuerrecht mit seinen vielen Ausnahmeregeln, gegen die im Wahlkampf 2005 der Rechtsprofessor Paul Kirchhof im Namen der Union ausgezogen war. Er plädierte für eine vehemente Durchforstung des Steuerrechts, scheiterte aber letztlich an der völligen Konfusion der Wähler.