Ein Weihnachtsgeschenk im Namen der Republik

Der Verfassungsgerichtshof hat diese Woche mit einer Entscheidung dem fremdenfeindlichen Furor fürs Erste Einhalt geboten.

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Der Verfassungsgerichtshof spricht seine Urteile im Namen der Republik. Und so hat er mit seiner Entscheidung vom 17. Dezember E 3717/2018, für die Republik ausgesprochen, wie Behörden in einem rechtsstaatlichen Verfahren Tatsachen festzustellen haben. Konkret hielt der Verfassungsgerichtshof fest, dass das Landesverwaltungsgericht Wien mit einem Erkenntnis einen Wiener in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt hatte.

Der betroffene Wiener ist in der Türkei geboren. Vor 40 Jahren ließ er sich in Österreich nieder. 1996 legte er die türkische Staatsangehörigkeit zurück und besitzt nun seit 22 Jahren die österreichische Staatsbürgerschaft. Im Dezember 2017 stellte die Wiener Landesregierung – gestützt auf eine angebliche türkische „Wählerevidenzliste“ – fest, dass der Mann die türkische Staatsangehörigkeit wieder angenommen und dadurch die österreichische Staatsbürgerschaft verloren habe; diese Annahme gründet sich allein auf die angebliche Wählerevidenzliste.

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