Untreue: Justiz klagt Julius Meinl an

Julius Meinl V. (hier bei einer Geschäftseröffnung in Prag im Dezember 2013) ist in mehrere Ermittlungsverfahren involviert.
Julius Meinl V. (hier bei einer Geschäftseröffnung in Prag im Dezember 2013) ist in mehrere Ermittlungsverfahren involviert.(c) imago/CTK Photo
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Der Banker und zwei ehemalige Vorstände sollen mit Geld der Bank Detektive für private Zwecke bezahlt haben. Es geht um 890.000 Euro, es drohen zehn Jahre Haft.

Wien. „Der krampfhafte und rufschädigende Kreuzzug der Staatsanwaltschaft Wien gegen die Meinl Bank, der Millionen an Steuergeldern verschlungen hat, führt fortwährend in das Aus, weil es an sachlichen Gründen für die Verfolgung mangelt.“ So tönte es aus der Meinl Bank, nachdem die Staatsanwaltschaft (StA) Wien ein Verfahren gegen Julius Meinl V. und frühere Vorstände der Bank wegen des Verdachts der Untreue im Zusammenhang mit der Ausschüttung der Dividende für das Jahr 2008 eingestellt hat.

Ganz ergebnislos verläuft die Arbeit der Justiz in Sachen Meinl aber offenbar doch nicht: Die StA Wien hat nun in einer anderen Causa ihre Ermittlungen gegen Julius Meinl und die früheren Vorstände Peter Weinzierl und Günter Weiß abgeschlossen und Anklage wegen Untreue zum Nachteil der Meinl Bank erhoben.

Befugnis missbraucht

Den Beschuldigten (es gilt die Unschuldsvermutung) wird vorgeworfen, zwischen April 2009 und August 2010 Geld der Meinl Bank verwendet zu haben, um Detektive zu bezahlen. Meinl „wird in diesem Zusammenhang zur Last gelegt, die beiden Angeklagten in Kenntnis davon, dass die Leistungen von ihm persönlich beauftragt und ausschließlich für ihn persönlich erbracht wurden und daher nicht im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb bzw. dem Unternehmensbetrieb der Meinl Bank standen, zu den strafbaren Handlungen bestimmt zu haben“, so die StA. Weinzierl und Weiß hätten somit als Vorstände wissentlich ihre Befugnis, über fremdes Vermögen, nämlich jenes der Bank, zu verfügen, missbraucht. Die StA spricht von einem Schadensausmaß von insgesamt 883.500,07 Euro.

Die Anklage in dem medienwirksamen Fall, der deshalb berichtspflichtig ist und von der Oberstaatsanwaltschaft und dem Justizministerium genehmigt werden musste, ist noch nicht rechtskräftig. Die Beschuldigten, denen eine Strafe von bis zu zehn Jahren Haft droht, können innerhalb von 14 Tagen (ab Zustellung der Anklage) Einspruch erheben.

Was sie sicher machen werden, wie Meinls Anwalt Herbert Eichenseder der „Presse“ bestätigt. „Meinl und die Bank stehen seit Jahren im Mittelpunkt von Ermittlungen. Sein Personenschutz war berechtigt“, sagt Eichenseder.

Die Meinl Bank unterstellt der österreichischen Justiz indes „antisemitische Motive“. In einer Stellungnahme heißt es: „Tausende Unternehmen in der ganzen Welt und in Österreich organisieren und bezahlen aus der Unternehmenskasse den Personenschutz für ihre wesentlichen Mitarbeiter. Das ist vollkommen normal, sinnvoll und wirtschaftlich gerechtfertigt. Einzig im Falle der Meinl Bank soll ein derartiges Vorgehen als kriminell gewertet werden. Das ist im höchsten Ausmaß diskriminierend und zeigt auch die wahren Motive dieses Vorgehens der Staatsanwaltschaft in einem denkbar schiefen Licht. Julius Meinl stand nicht nur viele Jahre an der Spitze der Bank, sondern ist auch als Commissioner for Combating Antisemitism des World Jewish Congress tätig.“

Den Anstoß für die seit 2015 laufenden Ermittlungen gab eine Betriebsprüfung der Meinl Bank. Dabei seien Rechnungen einer Detektivagentur aufgefunden worden. Wofür Meinl die Detektive beauftragt hatte, wollte die Sprecherin der StA, Nina Bussek, der „Presse“ nicht sagen. Eichenseder und die Bank betonen, dass es um Personenschutz für Meinl ging. „Presse“-Recherchen ergaben, dass eine ganze Armada an Security-Personal bei dem steirischen Landgut von Meinl für dessen Sicherheit im Einsatz gewesen ist.

Causa MEL läuft weiter

Mit der seit zehn Jahren anhängigen Causa rund um die Fondsgesellschaft Meinl European Land (MEL, jetzt Atrium Real Estate) habe die nunmehrige Anklage nichts zu tun, betont Bussek. Im Zusammenhang mit MEL gab es wiederholt Mutmaßungen, dass die Bank Detektive eingesetzt habe – was stets bestritten wurde.

Im Fall MEL liegt seit Oktober der fast tausendseitige Abschlussbericht der sogenannten Soko Meinl des Landeskriminalamts NÖ vor. Es geht um den Verdacht von Untreue und Betrug, unter anderem im Zusammenhang mit umstrittenen Rückkäufen von MEL-Zertifikaten und irreführender Werbung. Tausende Anleger haben viel Geld verloren. Mit der Rekordkaution von 100 Millionen Euro kam Meinl im April 2009 nach zwei Nächten Untersuchungshaft frei. Das Geld bekam er inzwischen zurück.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.12.2018)

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