Ehe für alle: Stadt Wien schreibt Leitfaden für Standesämter

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Eine Handlungsanleitung für eingetragene Partnerschaften und Ehen gibt es vom Wiener Rathaus für die Standesämter - um Rechtssicherheit zu schaffen. Die Bundesregierung habe nach wie vor keine Durchführungsbestimmungen erlassen.

Ab 1. Jänner 2019 ist die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare sowie die Eingetragene Partnerschaft für verschieden geschlechtliche Paare möglich. Die Stadt Wien kritisiert nun, dass es bisher seitens des Bundes keine Durchführungsbestimmungen für die Standesämter gibt. Das schaffe Rechtsunsicherheit, warnte der zuständige Stadtrat Peter Hanke (SPÖ) am Donnerstag. Die Stadt hat deshalb eigene Handlungsanleitungen erarbeitet.

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"Die Bundesregierung hat bis zum heutigen Tag keine Durchführungsbestimmungen zur neuen Rechtslage erlassen und lässt damit die Verwaltung in den Bundesländern und Gemeinden komplett im Stich. Das schafft zudem Verunsicherung bei all jenen, die sich 2019 das Ja-Wort geben wollen", begründete Hanke das Vorgehen des Rathauses. Konkret gehe es darum, rechtliche Sicherheit für alle Beteiligten zu schaffen, denn einige Aspekte seien diesbezüglich noch offen beziehungsweise nicht eindeutig geklärt.

Im Ausland geschlossene Homo-Ehen werden anerkannt

Das betrifft zum Beispiel die Frage, ob Eingetragene Partner unmittelbar in eine Ehe wechseln können und umgekehrt. Wien wird dies so regeln, dass vorher die jeweilige bestehende Verbindung nicht aufgelöst werden muss. Außerdem weist die Hauptstadt ihre Standesbeamten an, im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen in Österreich anzuerkennen.

In beiden Szenarien bestehe allerdings ein Restrisiko, betont man im Rathaus. Nämlich dann, wenn der Bund doch noch anders lautende Durchführungsbestimmungen - also Wechsel nur nach Auflösung der Ehe/Eingetragenen Partnerschaft und Anerkennung ausländischer Homo-Ehe nur als Eingetragene Partnerschaft - vorgibt. "Das Standesamt wird dies dann leider umsetzen müssen", heißt es. Die Stadt empfiehlt in diesem Fall, den entsprechenden Bescheid beim Verwaltungsgericht zu bekämpfen.

Partner aus dem Ausland? Bei Umzug wird es komplex

Etwas komplex ist die Sache, wenn zwei homosexuelle Menschen mit unterschiedlicher Nationalität eine Ehe in Österreich eingehen wollen. Das kann schwierig sein, wenn das Herkunftsland eines Partners die gleichgeschlechtliche Ehe nicht anerkennt oder sie dort sogar verboten ist. Als Beispiel nennt die Stadt den Fall einer Österreicherin und einer Russin. Wenn das Paar in Wien heiratet und in Österreich lebt, ist dies für die Stadt kein Problem. Allerdings: Sollten die Partner später in ein Land ziehen, wo es keine "Ehe für alle" gibt, könnten sie dort nicht als Ehepaar anerkannt werden. Und der Bund könne in seinen Durchführungsbestimmungen festlegen, solche Ehen nicht zu schließen, betont man im Hanke-Büro.

Klar verhält es sich bei der Annahme, wenn das betreffende Paar in Wien heiratet, aber in Russland lebt. Hier sei "für den Russen 'sein' Recht anzuwenden. Demnach wird Wien diese gleichgeschlechtlichen Ehen nicht schließen", so die Erklärung.

Der für Antidiskriminierung zuständige Stadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) freute sich, dass Wien "gleichgeschlechtlichen Paaren unkompliziert zu ihrem Recht verhilft". Die juristische Vorgangsweise wurde in Zusammenarbeit mit dem Rechtskomitee Lambda erarbeitet. Dieses hatte die "Ehe für alle" vor dem Verfassungsgerichtshof durchgesetzt.

Das Innenministerium hatte zuletzt angekündigt, dass noch vor Jahreswechsel ein Informationsschreiben, das von Innen- und Justizministerium erarbeitet wird, an die Ämter gehen soll.

(APA)

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