Die Kritik von Landesrat Doskozil an Richtern des Landesverwaltungsgerichts Burgenland weist Gerichtspräsident Grauszer zurück. Die Richter sorgen sich, weil die Büroleiterin von Landeshauptmann Niessl Grauszer nachfolgen könnte.
Auf Kritik von Landesrat Hans Peter Doskozil (SPÖ) hat am Donnerstag das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Burgenland reagiert: "Die Richter sind unabhängig und lassen sich nicht einschüchtern. Die von Landesrat Doskozil öffentlich geführten Angriffe auf das Gericht und die Richter werden nachdrücklich zurückgewiesen", hieß es in einer Stellungnahme von Gerichtspräsident Manfred Grauszer.
Doskozil hatte die Teilnahme von Richtern des LVwG an einer Pressekonferenz gerügt: Wenn Richter eine rechtskonforme Ausschreibung kritisiert und einer Bewerberin persönlich ihre Qualifikation in Abrede gestellt hätten, dann hätten sich diese "per Gesetz und per ihrer Funktion" disqualifiziert für diese zukünftigen Führungspositionen", so der Landesrat.
"Schaden für das Ansehen des Gerichts vermeiden"
"In der Pressekonferenz des Präsidenten wurde das Anliegen der Richterinnen und Richter deutlich betont, die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit zu schützen und Schaden für das Ansehen des Gerichts und das Vertrauen in die Rechtsprechung durch eine parteipolitische Postenbesetzung - mit der Leiterin des Büros von Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) - zu vermeiden. Das war und ist das Anliegen der Richterinnen und Richter", stellte Grauszer dazu fest.
Die Durchführung des Auswahlverfahrens sei "begründet kritisiert" worden, argumentierte der Gerichtspräsident. Außerdem habe man "sachlich begründete Zweifel an der Erfüllung objektiver Bestellungsvoraussetzungen" durch die Büroleiterin geäußert. Der Vorwurf, die Bewerber aus dem Gericht hätten sich wegen ihrer Teilnahme an dieser Pressekonferenz für das Präsidentenamt disqualifiziert, sei geeignet, die Auswahlkommission in einem - laufenden - Verfahren zu beeinflussen, so Grauszer. Deswegen sei "es notwendig, die Gerichtsbarkeit vor politischen Einflüssen zu schützen: Wer, wenn nicht Richter, soll solchen Angriffen entgegen treten?"
Doskozils Aussage, die Richter könnten "kommen und gehen, wann sie wollen", sei "unrichtig", erklärte Grauszer. Die Anwesenheit im Gericht werde nach dem Gesetz durch Dienstanweisung des Präsidenten geregelt. Welche positiven Effekte nicht näher definierte "fixe Arbeitszeiten" bewirken sollten, werde nicht genannt: "Die angekündigte Überprüfung dieser Arbeitszeiten wird deshalb als Einschüchterungsversuch verstanden", so Grauszer.
(APA)