Wer sein Abo nach einer Probezeit stornieren wollte, musste bisher hohe Gebühren bezahlen. Zu Unrecht, urteilt der OGH und verlangt, dass die betroffenen Kunden ihr Geld zurückbekommen.
Die Online-Singlebörse Parship muss seinen ehemaligen Kurzzeit-Kunden Geld zurück bezahlen. Wer sein Abo bei Parship nach kurzer Probezeit storniert hat, wurde bisher kräftig zu Kasse gebeten. "Wenn Kunden innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss von ihrem gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch machen, zahlt Parship nicht den gesamten Mitgliedsbetrag zurück, sondern behält in der Regel einen Großteil als Wertersatz ein. Das wären oft einige hundert Euro", sagt AK-Experte Michael Knizacek. Dieser Betrag ist völlig überhöht, so der OGH.
Die AK Steiermark führte gegen die Singlebörse 30 Einzelklagen durch, weil sie bei einem Vertragsrücktritt einen sehr hohen Wertersatz von einigen Hundert Euro von den Konsumentinnen und Konsumenten verlangt hat.
Geschäftspraktik ist rechtswidrig
Parship hat diese hohen "Wertersatz"-Forderungen im Gerichtsverfahren mit einem besonderen Aufwand bei Vertragsabschluss argumentiert, der etwa aufgrund der Erstellung eines Persönlichkeitstests und eines Porträts entstehe. Der OGH sieht darin aber keinen besonderen Aufwand, weil Persönlichkeitstest und Porträts computergeneriert werden.
Auch die garantierten Kontakte sind laut Urteil für die vereinbarte Gesamtleistung nicht maßgebend. Der OGH bestätigt: Die Geschäftspraktik ist rechtswidrig und wird untersagt. Die Datingbörse darf nur einen Bruchteil vom bisher verrechneten Betrag einbehalten.
(red)