EU-Vorstoß: Internetsperren gegen Kinderpornos

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Brüssel will neben einer Reihe weiterer Maßnahmen Zugriff auf einschlägige Webseiten blockieren. Justizministerium und Exekutive in Österreich unterstützen den Plan.

Wien(awe/stög/tes). Kinderpornografie bekämpfen, sexuellen Missbrauch von Minderjährigen eindämmen: So lautet grob gesprochen der Plan der EU-Kommission für die nächsten Jahre, der am Montag vorgestellt wurde. Wesentliches Element des Pakets: Internetsperren einschlägiger Webseiten.

1. Was plant die EU gegen Kinderpornografie?

Zwei Vorhaben sind besonders markant. Erstens: Auch die Anbahnung sexueller Handlungen mit Kindern und Jugendlichen über Internet-Chats und -Foren („Grooming“) soll künftig unter Strafe gestellt werden. Zweitens: Die Kommission will alle Mitgliedsländer dazu verpflichten, den Zugriff auf entsprechende Seiten zu erschweren oder zu verhindern. Wie, stellt Innenkommissarin Cecilia Malmström den Ländern frei.

Funktionieren kann das etwa über das Abschalten einschlägiger Server. Zumindest theoretisch. Weil die Computer aber oft in Ländern stehen, die den heimischen Behörden eine rechtliche Durchsetzung verwehren, bleibt in der Praxis meist nur das Mittel von Internetsperren bei den Konsumenten selbst. Weitere Eckpunkte des Maßnahmenpakets gegen Kinderpornografie und sexuelle Ausbeutung von Kindern sind: EU-weit abgestimmte Erhöhung des Strafrahmens bei schwerem sexuellem Missbrauch; Strafverfolgung von „Sextouristen“ innerhalb der EU, auch wenn die Beschuldigten die Tat im Ausland begangen haben; Einführung verpflichtender Programme zur Rückfallverhinderung für Straftäter.

2. Wann und wie sollen die Maßnahmen in Österreich greifen?

Beides ist noch nicht absehbar. Der Vorschlag der Kommission muss nun von Rat und Parlament behandelt werden. Erst dann kann eine Richtlinie ergehen, die für Mitgliedsländer bindend ist. Das kann zwei bis drei Jahre dauern. Im Büro von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner sieht man den Vorschlag grundsätzlich positiv. „Wir begrüßen jedweden Vorstoß in diese Richtung“, sagte ein Sprecher. Über konkrete Vorhaben (Ausmaß der Strafverschärfung, Art der Internetsperren etc.) könne man jedoch noch nichts sagen. „Dazu liegen uns derzeit zu wenige Details vor.“ Internetsperren gegenüber sei man aber jedenfalls nicht grundsätzlich abgeneigt.

Österreich hat erst im Juni 2009 mit einem Gewaltschutzpaket die Gesetze in Hinblick auf Kinderpornografie angepasst. Seit damals ist etwa das Betrachten einschlägigen Materials strafbar. Vorher war für eine strafrechtliche Verfolgung der Nachweis nötig, dass der Verdächtige Fotos oder Videos auf seiner Festplatte gespeichert hat.

3. Wie funktionieren Kinderporno-Internetsperren?

Schon heute verhindern in mehreren Ländern Internetprovider den Zugriff ihrer Kunden auf einschlägige Seiten, darunter Schweden, Italien, die Schweiz und Kanada. Basis sind sogenannte Sperrlisten, in denen die Webadressen verdächtiger Server enthalten sind. Erstellt werden diese Listen in der Regel von den jeweiligen Bundeskriminalämtern. Die Listen müssen ständig aktualisiert werden und sind niemals vollständig. Täglich gehen nämlich hunderte neue Seiten online, die jeweils einzeln entdeckt und gesperrt werden müssen.

4. Was sagen heimische Befürworter und Kritiker dazu?

Ewald Ebner, Spezialfahnder im Bundeskriminalamt (BK), erklärte am Montag: „Der Vorstoß der EU ist für uns zu begrüßen. Ich hoffe, daher dass es in Österreich bald zu den Sperren einschlägiger Seiten kommt.“

Eva Lichtenberger, EU-Parlamentariern der Grünen, sieht das hingegen kritisch: „Die Befürworter von Internetsperren müssen begreifen, dass eine Blockade wirkungslos und gefährlich ist: Die gesperrten Seiten bleiben weiter online und sind für Nutzer mit minimalen technischen Kenntnissen jederzeit abrufbar.“

Ebner ist allerdings nicht dieser Ansicht: Aus Befragungen der Täter wisse man, dass 90Prozent nur minimale Computerkenntnisse haben. Der Mann, der einsam vor dem Computer sitzt und Kinderpornos sucht, sei meistens kein Internetprofi. „Ich bin mir sicher, dass eine plötzlich erscheinende Stopptafel auf einer gesperrten Seite enormes Unbehagen beim Kinderpornobetrachter auslöst und in jedem Fall abschreckende Wirkung hat.“

Grundrechtsexperten befürchten, dass Sperrlisten, die geheim bleiben müssten, Missbrauch Tür und Tür öffnen würden. So sei es etwa ein Leichtes, unbemerkt auch Webseiten politischer Gegner zu sperren. In Deutschland etwa kam deshalb erst vor Kurzem mit FDP-Beteiligung ein entsprechendes Gesetz zu Fall, das noch während der CDU/SPD-Koalition geplant worden war.

Und: In Schweden gelangen Logfiles von Servern an die Öffentlichkeit. Darin war für jedermann einsehbar, wer auf die gesperrten Webseiten zugreifen wollte.

5. Können Kinderpornos zu neuem Missbrauch führen?

Abgesehen von der konkreten Misshandlung von Kindern für die Produktion von Kinderpornografie gehen Experten auch von einem Zusammenhang zwischen dem Konsum von Kinderpornos und möglichem Missbrauch aus. Laut Forschern des Instituts für Sexualmedizin der Berliner Charité, die an einem Projekt zur Prävention von Kinderpornografiekonsum arbeiten, steht regelmäßige Nutzung von Kinderpornos „im Verdacht, die Hemmschwelle für sexuellen Kindesmissbrauch zu senken“. Auch der Wiener Psychotherapeut Hannes Doblhofer, der verurteilte pädophile Sexualstraftäter betreut, berichtet, dass der Konsum einschlägigen Materials häufig die Vorstufe zu tatsächlichem Missbrauch sei.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.03.2010)

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