Arbeiterkammer und Gewerkschaft gegen Senkung der KöSt

(c) Clemens Fabry
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Die Diskussion über eine mögliche Reduzierung der Körperschaftssteuer entzweit die Sozialpartner. Eine Senkung fördert die Investitionen der Betriebe, hält die WKÖ dagegen.

Während die Notwendigkeit einer Steuersenkung für die Arbeitnehmer des Landes außer Streit steht, sorgt eine mögliche Senkung der Körperschaftssteuer (KöSt) für Unfrieden in der Sozialpartnerschaft. Während die Arbeiterkammer (AK) keine Dringlichkeit und Effizienz erkennen kann und der ÖGB die Senkung kategorisch ablehnt, machen sich Wirtschaftskammer (WKÖ) und Industriellenvereinigung (IV) dafür stark. "Eine Entlastung bei der Körperschaftsteuer stärkt die Eigenkapitalbasis der Betriebe und fördert notwendige Investitionen", betonte am Donnerstag Wirtschaftskammer-Generalsekretär Karlheinz Kopf in einer Aussendung.

IV-Generalsekretär Christoph Neumayer wiederum warnte vor "Panikmache". "Es gilt, die Fakten abzuwarten und dann sachlich darüber zu diskutieren", so Neumayer, der gleichzeitig festhielt: "Die Senkung der Körperschaftsteuer würde sich zweifellos positiv auf Wachstum und Arbeitsplätze auswirken."

Zuvor hatte die AK in einer Aussendung betont, dass laut einer IHS-Studie eine KöSt-Senkung eine besonders ineffiziente Form einer Investitionsförderung sei. Die AK fordert, dass die Regierung die KöSt-Senkung zurückstellt. Unterstützung kam dabei vom Gewerkschaftsbund (ÖGB). Präsident Wolfgang Katzian stellte heute bei einer Pressekonferenz klar, dass eine KöSt-Senkung kategorisch abgelehnt werde.

Die Liste "Jetzt" (vormals Pilz) vermutet gar ein "unnötiges Steuergeschenk an die Großkonzerne und die Wahlkampfspender von (Bundeskanzler, Anm.) Sebastian Kurz". Statt einer Senkung brauche es eine Harmonisierung der Bemessungsgrundlage sowie einen gemeinsamen Mindeststeuersatz auf europäischer Ebene, so Klubobmann Bruno Rossmann.

Zur Erklärung

Während natürlichen Personen der Einkommensteuer unterliegen, müssen juristischen Personen (z.B. AG, GmbH, Genossenschaft, Verein, Kammern, ...) Körperschaftsteuer entrichten.

(APA)

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