Mindestsicherung: „Die Kriminalität wird steigen“

Exhäftlinge und Vorbestrafte sollen eine Zeit keine Mindestsicherung bekommen.
Exhäftlinge und Vorbestrafte sollen eine Zeit keine Mindestsicherung bekommen.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Klaus Priechenfried, Leiter des Bewährungshilfevereins Neustart, warnt vor einem Ausschluss von Vorbestraften und Exhäftlingen von der Mindestsicherung. Zum Schutze aller.

Wien. Es hat nicht viele Worte gebraucht: In einem einzigen Absatz und einer Erläuterung steht im geplanten Sozialhilfe-Grundsatzgesetz von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ), was weitreichende Folgen für Österreich haben könnte. Haftentlassene und Vorbestrafte, die zu mindestens sechs Monaten Haft verurteilt wurden, sollen in Zukunft keine Mindestsicherung mehr beziehen können. Ihnen soll die Mindestsicherung nach Verbüßen der Strafe für einen Zeitraum, der der Dauer der Freiheitsstrafe entspricht, gestrichen werden. In der Zeit sollen sie nur noch Geld in der Höhe der Grundversorgung für Asylwerber bekommen. Das wären maximal 365 Euro im Monat, mit denen sie eine Wohnung, Heizung und Lebensmittel bezahlen müssen. Der Ausschluss von der Mindestsicherung (in Wien liegt sie derzeit bei 863 Euro für eine alleinstehende Person) soll eine „adäquate öffentliche Sanktionswirkung“ gewährleisten, heißt es im Gesetzestext.

Kein Geld fördert Kriminalität

Während sich das für manche zunächst vielleicht sogar sinnvoll anhört, schlagen Bewährungshelfer im ganzen Land Alarm – also jene Menschen, die sicherstellen, dass Verurteilte nicht rückfällig werden. Nicht nur wegen der Betroffenen, sondern wegen der heimischen Gesellschaft. Ihr Prognose: Mit dem neuen Gesetz wird die Kriminalität im Land wieder ansteigen. „Für die Regierung hört es sich gut an, wenn man Vorbestrafte und Haftentlassene aus der Mindestsicherung ausschließt. Nur was werden die tun, wenn sie kein Geld mehr haben? Sie werden rückfällig,“ sagt Klaus Priechenfried, Leiter des Bewährungshilfevereins Neustart und ausgebildeter Psychoanalytiker. Es sei einer der kriminalitätsfördernden Faktoren überhaupt, Menschen ohne Geld und Überlebensmittel auf die Straße zu stellen. „Die Kriminalität kann nicht nur steigen. Sie wird steigen“, ist er überzeugt. Dabei gehe die Kriminalität seit 15 Jahren zurück. „Das ist jetzt die Chance, sie wieder zu erhöhen“, so Priechenfried.

Tausende Menschen betroffen

Denn das neue Gesetz beträfe Tausende Menschen im Land. Jährlich werden rund 8000 Menschen aus der Haft entlassen, rund 14.000 Menschen bedingt zu einer Haftstrafe verurteilt. „Jetzt haben vielleicht 8000 von denen einen Job, der Rest wird prekär hin- und herwechseln. Von den Haftentlassenen haben zwei Drittel keinen Job.“ Der Verein hat seine Bedenken mittlerweile in einer Stellungnahme kundgetan. Darin nimmt man nicht nur darauf Bezug, dass man mit monatlich 365 Euro kaum überleben kann, sondern auch darauf, dass das Asylwerbersystem nicht für heimische Verurteilte passt: „Mehr als drei Viertel der Klientinnen und Klienten (76,4 Prozent) in der Bewährungshilfe sind jedoch österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, für die die für Asylwerber konzipierte Grundversorgung völlig unpassend ist.“

Kein Geld gespart

Dabei würde die Regierung nicht einmal Geld sparen, ist man bei Neustart überzeugt: „Letztlich würde ein vermehrter Rückfall zu vermehrten Kosten im Strafvollzug führen. Ein Haftplatz kostet pro Monat rund 3720 Euro – und ist damit um ein Mehrfaches teurer als die Mindestsicherung“, heißt es in der Stellungnahme. Auch Justizminister Josef Moser (ÖVP) hat sich gegenüber dem Gesetzesvorschlag laut „ZiB 2“ skeptisch gezeigt. Sein Ressort werde eine Stellungnahme zum Entwurf abgeben.

ZUR PERSON

Klaus Priechenfried
ist Leiter des Bewährungshilfevereins Neustart und ausgebildeter Psychoanalytiker. Der Verein Neustart arbeitet seit 1957 in der Bewährungshilfe. Mittlerweile ist auch Opferarbeit mit dem außergerichtlichen Tatausgleich hinzugekommen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.12.2018)

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