Das Korruptionsverfahren gegen den Ex-Finanzminister wird entschieden. Doch dieses Ende wird auch ein neuer Anfang sein.
Wien. Am 12. Dezember 2017 hat er begonnen – der im Lauf der Zeit zu monströsem Umfang angewachsene Buwog-Prozess. Im Dezember 2019 (das wäre dann bereits – nach 2017 und 2018 – das dritte Kalenderjahr) könnte das Korruptionsverfahren gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser enden.
Werden Grasser und seine Mitangeklagten verurteilt? Vielleicht wegen Untreue? Oder Geschenkannahme? Eben weil noch schätzungsweise ein Jahr lang verhandelt werden wird und es da vielleicht noch Überraschungen gibt – und vor allem, weil ein Urteil allein dem Gericht obliegt –, darf genau diese Frage mit einer Gegenfrage beantwortet werden: Ist es denkbar, dass die Richter das Geständnis des mitangeklagten PR-Experten Peter Hochegger als derart unglaubwürdig einstufen, dass am Ende alle Angeklagten frei gehen? Denkbar ist vieles. Klar ist aber: Hochegger hat Grasser (und andere) schwer belastet.