Holzofen in der Mietwohnung ist nun doch erlaubt

Die Presse/Seidler
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Mietrecht. Einen Ofen als Zusatzheizung darf der Vermieter verbieten, entschied der OGH. Am Ende setzte sich dennoch der Mieter durch.

Wien. Ein knisterndes Holzfeuer im Kamin – an langen Winterabenden ist das für viele der Inbegriff der Behaglichkeit. Aber nicht jeder, der sich zusätzlich zur Zentral- oder Etagenheizung einen Kachelofen wünscht, darf einen solchen nach Belieben in seiner Wohnung einbauen lassen. Als Mieter braucht man dafür die Zustimmung des Vermieters, das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) vor gut zwei Jahren entschieden (5Ob33/16p).

Vom Grundsatz her gilt das immer noch, für den betroffenen Mieter hat sich das Blatt jedoch gewendet: Er darf sich nun doch einen Ofen zulegen – obwohl der Vermieter, eine Wohnbaugenossenschaft, nach wie vor dagegen ist.

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