Die geplante „Deckelung“ für Wohngemeinschaften könnte zu gravierenden Verlusten für Menschen führen, die in therapeutischen WGs oder bei ihren Eltern wohnen.
Wien. 155 Euro mehr für Behinderte: Mit dieser positiven Nachricht warb die Regierung bei der Vorstellung ihres Gesetzes für eine bundeseinheitliche Sozialhilfe, die die derzeitige Mindestsicherung ablösen wird. „Wir sind in manchen Bereichen ein Stück weit großzügiger geworden“, verkündete Bundeskanzler Sebastian Kurz angesichts massiver Kürzungen bei Mehrkindfamilien und bei Asylberechtigten.
Die Freude bei Behindertenorganisationen ob der Ankündigung hat sich in Grenzen gehalten. Und auch Behindertenanwalt Hansjörg Hofer hat jetzt eine äußerst kritische Stellungnahme zum Gesetzesentwurf abgegeben. Das liegt zum einen an der Natur dieses Behindertenbonus: Das Gesetz formuliert nämlich gar keinen Anspruch darauf. Während die bisherige Mindestsicherung Mindeststandards festgelegt hat (die Länder durften mehr auszahlen, aber nicht weniger), gibt die künftige Sozialhilfe den Ländern Obergrenzen vor: Sie können weniger auszahlen, aber nicht mehr. Im Falle des Behindertenbonus: Die Länder können Behinderten bis zu 155 Euro zusätzlich auszahlen. Oder aber auch gar nichts.