Erweiterte Informationspflichten für Pensionskassen

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FMA fordert transparentere betriebliche Altersvorsorge.

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat heute (Freitag) zwei neue Regularien veröffentlicht, die die Informationspflichten für Pensionskassen erweitern: Sowohl die novellierte Informationspflichtenverordnung, als auch die Mindeststandards für die Informationen von Pensionskassen an Anwartschafts- und Leistungsberechtigte sollen für mehr Transparenz in der betrieblichen Altersvorsorge sorgen.

Die Änderungen gehen auf die Europäische Pensionsfondsrichtlinie IORP II (Institutions for Occupational Retirement Provision) zurück, deren Bestimmungen in Österreich im Pensionskassengesetz (PKG) umgesetzt wurden.

Auf Grund der Informationspflichtenverordnung müssen Pensionskassen die Begünstigten nun darüber informieren, welche Auszahlungsoptionen ihnen zur Verfügung stehen, wenn sie das im Pensionskassenvertrag festgelegte Pensionsalter erreicht haben. Zusätzlich zu dieser Verordnung hat die FMA ihre Mindeststandards über Informationspflichten aktualisiert. Die Neuerungen betreffen die Informationen, die Anwartschaftsberechtigte bei Einbeziehung in die Pensionskassenvorsorge, sowie bei einem Firmenaustritt vor Eintritt eines Leistungsfalles erhalten müssen.

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