Mafia-Mord in Wien: Angeschossener 23-Jähriger enthaftet

Polizeiabsperrung am Tatort, am 21. Dezember
Polizeiabsperrung am Tatort, am 21. DezemberAPA/GEORG HOCHMUTH
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Nach Hinterlegung einer Kaution von 20.000 Euro wurde jener Mann freigelassen, der am 21. Dezember in der Wiener Innenstadt angeschossen wurde. Sein Begleiter wurde bei dem Attentat getötet.

Nach dem Wiener Mafia-Mord vom 21. Dezember 2018 in der Wiener Innenstadt ist der angeschossene 23-Jährige am Montag nach Hinterlegung einer Kaution von 20.000 Euro auf freien Fuß gesetzt worden. Das gab die Sprecherin der Landesgerichts für Strafsachen, Christina Salzborn, bekannt.

Die serbischen Behörden hatten nach dem Montenegriner, dem mafiöse Verbindungen nachgesagt werden, wegen unerlaubten Waffenbesitzes gefahndet. Er war daher noch im Spitalsbett in Auslieferungshaft genommen worden, nachdem er mit viel Glück das Aufsehen erregende Schussattentat am Lugeck überlebt hatte, das seinen Begleiter Vladimir R. (32) das Leben kostete.

Ob der 29-Jährige, der die beiden Männer begleitet hatte, weiter in U-Haft bleibt, entscheidet sich am Dienstag. Das Landesgericht muss entscheiden, ob die Beweislage ausreicht, um die Inhaftierung des Mannes zu verlängern, der ursprünglich als Zeuge gegolten hatte. Mittlerweile wird er von der Staatsanwaltschaft der Beteiligung am Mord verdächtigt. Es wird vermutet, der Mann könnte Vladimir R. gezielt in die Arme eines gedungenen Killers gelockt haben. Die Rechtsvertreterin des 29-Jährigen bestreitet das entschieden.

Weiteres Auslieferungsersuchen 

Unterdessen wurde bekannt, dass der Wiener Justiz auch hinsichtlich des 29-Jährigen ein Auslieferungsersuchen der serbischen Strafverfolgungsbehörden vorliegt. Nach dem Mann, der in Österreich unter falschem Namen in Erscheinung getreten war, war europaweit wegen Suchtgifthandels gefahndet worden. In diesem Fall wird über die beantragte Auslieferung jedenfalls erst dann entschieden, wenn das Strafverfahren um den Mordanschlag im Herzen Wiens erledigt ist.

Dem auf freien Fuß gesetzten 23-Jährigen wurde vom Landesgericht die Weisung erteilt, zeitnahe eine ladungsfähige Meldeadresse zu hinterlegen. Der Montenegriner sicherte per Gelöbnis zu, sich eine Wohnung zu besorgen, vorerst das Land nicht zu verlassen und behördlichen Ladungen umgehend Folge zu leisten.

Bei der Festsetzung der Kaution war vom Gericht auf das Gewicht der Straftat Bedacht zu nehmen, die dem 23-Jährigen von den serbischen Behörden vorgeworfen wird. Auf illegalen Waffenbesitz sieht das heimische Strafgesetzbuch maximal zwei Jahre Haft vor, weshalb dem Landesgericht der Betrag von 20.000 Euro angemessen erschien.

Krieg zweier Clans?

Bei dem 23-Jährigen und dem erschossenen Vladimir R. soll es sich um Angehörige des mafiösen Kavacki-Clans handeln, der seinen Namen einem Stadtviertel von Kotor - eine Handels-und Hafenstadt an der montenegrinischen Adria-Küste - verdankt. Der Clan führt seit Jahren einen regelrechten Krieg mit dem ebenfalls nach einer Kotor-Siedlung benannten Skaljarski-Clan.

Hintergrund der blutigen Fehde soll ein Streit um Drogen-Geschäfte sein. Die eine Bande soll der anderen Ende 2014 rund 200 Kilo Kokain gestohlen haben, das in einer Wohnung im spanischen Valencia gebunkert war. Blutige Abrechnungen, zuerst in Valencia, danach in Montenegro und in Serbien waren die Folge. Dutzende Personen sind seither eines gewaltsamen Todes gestorben.

Vom Schützen fehlt jede Spur

Der 23-Jährige war bei dem Anschlag in der Wiener Innenstadt - vom Schützen fehlt nach wie vor jede Spur - von mehreren Projektilen getroffen worden. Eine Kugel streifte ihn am Kopf. Bereits vor dem Jahreswechsel hatte er sich von seinen Verletzungen so weit erholt, dass er vom Krankenhaus in die Justizanstalt Josefstadt verlegt werden konnte.

Serbischen und montenegrinischen Medienberichten zufolge soll der 23-Jährige ein Sohn des einstigen Bosses der montenegrinischen Mafia in der Vojvodina-Hauptstadt Novi Sad sein. Sein Vater und ein älterer Bruder sind bei Mordanschlägen 1999 in Novi Sad bzw. 2015 in Belgrad ums Leben gekommen.

(APA)

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