Post verkauft Daten zu Parteiaffinität ihrer Kunden

Die Post sammelt und verkauft Datensätze ihrer Kunden an die Privatwirtschaft.
Die Post sammelt und verkauft Datensätze ihrer Kunden an die Privatwirtschaft.APA
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Die Post sammelt und verkauft Datensätze ihrer Kunden an die Privatwirtschaft. Darunter finden sich auch statistische Einschätzungen zur politischen Orientierung. Datenschutzexperten betrachten das als rechtswidrig.

Wien. Die Datensammlungen der Post sind in der Privatwirtschaft durchaus beliebt. Da werden Datensätze mit Namen, Adresse, Geschlecht und Alter vielfach an österreichische Betriebe verkauft, die diese wiederum für personalisierte Werbung nutzen. Seit dem Jahr 2001 betreibt die Post über eine eigene Plattform Datenhandel, wofür ein eigener Shop eingerichtet wurde. Wie die Rechercheplattform Addendum berichtet, enthalten die Datensätze aber auch Angaben zur Parteiaffinität der Österreicher, die statistisch hochgerechnet wird.

„Es handelt sich hier um sensible Daten – und es ist egal, ob sie genau stimmen oder nicht. Es wird einem Dritten eine Mutmaßung über politische Affinität zugerechnet. Diese Daten zu sammeln ist aus unserer Sicht klar rechtswidrig“, sagt Walter Hötzendorfer, Datenschutzexperte vom Verein Epicenter Works, zur „Presse“. Es verstoße aus Sicht des Vereins klar gegen die Datenschutzgrundverordnung.

Die Rechtfertigung der Post

Bei der Post sieht man die Sache anders. Die Österreichische Post AG sei aufgrund der Gewerbeordnung (Paragraf 151) berechtigt, Personen aufgrund von Marketinganalyseverfahren Marketinginformationen zuzuordnen, heißt es in einer Stellungnahme.

Alle Datenkäufer hätten der Post AG vertraglich zugesichert, die Daten ausschließlich zu Marketingzwecken zu verwenden. Rund drei Millionen Datensätze und Profile werden von der Post eigenen Angaben zufolge verwaltet. Die meisten davon werden gesammelt, wenn Postnachsendeaufträge gemacht werden. Wer einer Nutzung der Daten nicht ausdrücklich widerspricht, landet in dieser Datenbank. Der „Presse“ ist zumindest ein Fall bekannt, in dem Daten trotz Widerspruch verwendet und weiterverkauft wurden.

Epicenter Works ist übrigens der Meinung, dass es auch nach Paragraf 151 Gewerbeordnung nicht zulässig ist, derartige Daten überhaupt zu sammeln und dann zu verkaufen. Denn dieser Paragraf widerspreche laut Hötzendorfer der Datenschutzgrundverordnung DSGVO. „Das müsste schlussendlich allerdings der Europäische Gerichtshof entscheiden – und dafür bräuchte es einen Einspruch“, sagt er.

Ähnlich sieht das auch Thomas Hirmke, Chefjurist des Vereins für Konsumenteninformation. „Wenn man sich anschaut, was der Paragraf 151 Gewerbeordnung da vorsieht, dann würde ich sagen, der deckt das schon einmal gar nicht ab, was die Post macht“, sagte er zur APA. „Aber selbst, wenn man der Ansicht wäre, dass der Paragraf 151 – der die Tätigkeit der Adressverlage und Direktmarketingunternehmen regelt – Grundlage des Datengeschäfts der Post sein kann, dann stellt sich die Frage, ob er der DSGVO entspricht oder nicht“, sagt Hirmke.

Es gebe in der entsprechenden Literatur Meinungen, die infrage stellen, ob der Paragraf 151 der Gewerbeordnung der Datenschutz-Grundverordnung entspricht.

Goldgrube Datensammlung

Die Branche der Adressverlage und Direktmarketing ist in Österreich übrigens durchaus ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor: Sie macht im Jahr zwischen 190 und 200 Millionen Euro Umsatz. (ath)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.01.2019)

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