Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) will in einer neuen Behörde mehr Kompetenzen bündeln. Es wäre nicht die erste Novelle des Asyl- und Fremdenrechts. Doch wie ist das Asylwesen heute organisiert?
Um den Anfang dieser Geschichte zu finden, muss man etwas weiter zurückblicken. Bis ins Jahr 1992, in dem das Innenministerium von Franz Löschnak geführt wurde. Der Sozialdemokrat begann mit einer Reform, die seine Nachfolger fortführen sollten. Oder wieder über den Haufen warfen. Jedenfalls aber auf die ein oder andere Weise veränderten. Denn Löschnak ging eine breite Verschärfung des Asyl- und Fremdenwesens an: Anträge mussten grundsätzlich aus dem Ausland gestellt werden, auch Quoten für die Zuwanderung wurden fixiert.
Seitdem ist die Haltbarkeit der Asyl- und Fremdengesetze relativ kurz, wobei vor allem in den vergangenen Jahren gerne reformiert, verschärft und novelliert wurde. Mit der Zeit sei die Rechtsmaterie viel zu unübersichtlich und komplex geworden – das finden nicht nur Mitarbeiter, die sich täglich mit den Gesetzestexten befassen müssen. Sondern auch Innenminister Herbert Kickl (FPÖ).
Beratung und Betreuung
Also will der Ressortchef das Asyl- und Fremdenrecht lesbarer machen – und bei der Gelegenheit auch selbst einige Verschärfungen und Veränderungen durchbringen. Der Bund soll mehr Kontrolle über ausgegliederte Bereiche haben: Die Rechtsberatung, die Quartierbetreuung und die Rückkehrberatung müssten gebündelt von einer neuen Bundesasylagentur gesteuert werden, findet Kickl. Kritiker schlagen bereits Alarm. Wie die Reform im Detail aussehen soll, dürfte allerdings frühestens im März feststehen.