Keine Moschee auf iranischem Grund

Im Leopoldauer Gewerbegebiet sollte ein Bürogebäude, das der iranischen Botschaft gehört, zu einer Moschee werden.
Im Leopoldauer Gewerbegebiet sollte ein Bürogebäude, das der iranischen Botschaft gehört, zu einer Moschee werden.(c) Akos Burg
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Das schiitische Zentrum Imam Ali sollte in ein Bürogebäude ziehen, das der Botschaft des Iran gehört. Das darf es nun nicht – weil im Gewerbegebiet eine religiöse Nutzung untersagt ist.

Wien. Es gibt keine Anrainer, die auf die Barrikaden steigen. Denn die Moschee, die in Floridsdorf entstehen sollte, befindet sich mitten in einem Gewerbegebiet. Und doch darf das der Republik Iran nahestehende Zentrum Imam Ali von Mariahilf nicht hierher übersiedeln. Der Widerstand, berichtet der „Kurier“, kam von der Wiener Baupolizei. Die wichtigsten Fragen zum Thema.

1. Warum darf die Moschee nicht nach Floridsdorf übersiedeln?

Das Zentrum Imam Ali, das seinen Standort in der Mollardgasse in Mariahilf aufgegeben hat, sollte in ein Bürogebäude auf einem Grundstück in der Floridsdorfer Richard-Neutra-Gasse übersiedeln – inklusive Gebetsräumlichkeiten. Den Grund hat die Republik Iran gekauft. Allein, die Stadt Wien hat gemäß dem Fachkonzept „Produktive Stadt“ das Gebiet ausschließlich der gewerblichen Nutzung gewidmet, eine religiöse Nutzung ist laut Baupolizei nicht zulässig.

2. Bekommt die iranische Botschaft als Eigentümer keine Ausnahme?

Genau darauf haben die Betreiber des Zentrums laut „Kurier“ offenbar gehofft. Allein, dass das Grundstück mit dem Kauf durch die iranische Botschaft exterritoriales Gebiet wird, stellt das österreichische Außenministerium in Abrede – weil die Niederlassung „keinen diplomatischen Zwecken“ diene und somit keine Privilegien bestünden. Insofern gilt weiter der Wiener Flächenwidmungsplan.

3. Darf der Iran überhaupt eine Moschee in Österreich finanzieren?

Gemäß Islamgesetz von 2015 müssen die Mittel, die eine Religionsgesellschaft zur Befriedigung der religiösen Bedürfnisse ihrer Mitglieder benötigt, aus dem Inland kommen. Lediglich einmalige Zuwendungen aus dem Ausland sind nicht ausgeschlossen – eine Schenkung des Grundstücks könnte also erlaubt sein. Möglich ist aber jedenfalls, dass die iranische Botschaft ein Grundstück kauft und es dem Zentrum gegen einen Zins überlässt. Der müsste ortsüblich sein, um eine verdeckte Förderung auszuschließen. Durchjudiziert ist eine solche Konstruktion noch nicht. Schwierig ist die Einschätzung auch, weil die Rechtspersönlichkeit des Zentrums Imam Ali noch nicht geklärt ist.

4. Was ist das Zentrum Imam Ali, das hinter dem Projekt steht?

Das Zentrum ist eine von der Islamischen Republik Iran gegründete Vertretung, die die schiitische Glaubenslehre in Österreich vertreten soll – in der Öffentlichkeit bekannt wurde sie unter anderem, weil Imam Erich Muhammad Waldmann immer wieder beim antiisraelischen Al-Quds-Marsch als Redner auftritt. Das Zentrum ist in der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ), der offiziellen Vertretung der Muslime, integriert. Nach Inkrafttreten des Islamgesetzes von 2015 versuchte man, eine schiitische Kultusgemeinde daraus zu machen. Dieser Antrag wurde vom Kultusamt abgelehnt – unter anderem, weil es mit der irakisch dominierten Islamisch-Schiitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich schon eine staatlich anerkannte Bekenntnisgemeinschaft gibt. Nach einem Beharrungsbeschluss der IGGÖ liegt das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Wien.

5. Wie geht es nun mit dem Projekt der schiitischen Moschee weiter?

Dem Vernehmen nach will man im Zentrum keine österreichischen Gesetze umgehen. Diskutiert wird derzeit, ob die Verwaltung des Zentrums nach Floridsdorf übersiedelt, ein Gebetsraum jedoch anderswo errichtet wird. Eine Einigung mit dem Bezirk haben die Betreiber bis jetzt nicht gesucht – laut Bezirksvorsteher Georg Papai (SPÖ) habe es noch nicht einmal eine Kontaktaufnahme durch das Zentrum gegeben. Aber er sei gesprächsbereit. Die IGGÖ, die hier keine religiöse, sondern eine rein baupolizeiliche Angelegenheit sieht, will dem Zentrum auch beispringen – indem man für weitere Verhandlungen einen Dolmetscher organisiert. Und wie es mit der Zulässigkeit der Finanzierung aussieht, hängt unter anderem auch davon ab, ob das Zentrum Imam Ali letztlich als Kultusgemeinde anerkannt wird. Denn erst dann kann das Kultusamt hier eine Prüfung einleiten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.01.2019)

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