Die türkis-blaue Bundesregierung geht ab heute in Klausur. Größtes Thema dabei dürfte die Steuerreform sein, die in mehreren Etappen anlaufen dürfte.
Wien. Ab heute, Donnerstag, geht die ÖVP/FPÖ-Koalition wieder in Klausur und wird dabei vor allem ein Thema haben: die Steuerreform, die schrittweise ab 2020 umgesetzt werden soll. Konkret: in drei Stufen.
Aktuell rechnet das Finanzministerium noch immer verschiedene Modelle durch. Nach derzeitigem Vorhaben sollen aber zuerst im kommenden Jahr die Kleinverdiener entlastet werden. Und zwar auf zwei Arten: Einerseits soll die Grenze für steuerfreie Einkommen angehoben werden. Derzeit müssen für Einkünfte bis 11.000 Euro pro Jahr keine Steuern bezahlt werden. Auf wie viel man diese Grenze erhöhen will, ist noch Gegenstand von Berechnungen.
Welchen Umfang diese Reform genau haben wird, war in den vergangenen Tagen immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Genannt hatte die Regierung bisher immer ein Volumen von fünf Milliarden Euro. Ob diese Summe aber den Familienbonus beinhaltet, der jedem Haushalt pro Kind eine Steuergutschrift in Höhe von 1500 Euro garantiert, war unklar. Der Kinderbonus macht etwa 1,5 Milliarden Euro aus.
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Gestern präsentierte das Finanzministerium nun eine Berechnung, wonach die Steuererleichterungen für die Österreicher insgesamt ein Volumen von 6,3 Milliarden Euro hätten. Das inkludiert den Familienbonus, die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Geringverdiener und die Senkung der Umsatzsteuer im Tourismus.
Somit blieben für die weiteren Steuerentlastungen etwa 4,5 Milliarden Euro, erklärte das Ressort. Wie sich dieser Betrag aufteilt, wie hoch also der Anteil der Entlastung für die Steuerzahler ist und um wie viel die Wirtschaft entlastet werden soll, gab das Ministerium gestern nicht bekannt.
Steuerquote "in Richtung 40 Prozent"
Ziel sei es, die Steuerquote bis Ende 2022 „in Richtung 40 Prozent“ zu senken. Gleichzeitig kalkuliert der Finanzminister bis dahin mit jährlichen Überschüssen. Das soll helfen, die Gesamtverschuldung zu drücken. Und zwar bis 2022 auf 61,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. 2017 lag die Schuldenquote bei etwa 78 Prozent.
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Für Volkspartei und Freiheitliche ist es übrigens die dritte Regierungsklausur: bei der ersten im Jänner 2018 wurden die Eckpunkte des Doppelbudgets vorgelegt, bei der zweiten im Mai die Grundzüge der Mindestsicherungs-Reform. Letztere wird die Regierung wohl auch diesmal beschäftigen, denn die Begutachtungsfrist für das neue Mindestsicherungs-Gesetz endet am heutigen Donnerstag.
(Red.)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.01.2019)