Hacker haben in Österreich nicht viel zu fürchten

Die gerichtliche Aufklärungsquote ist gering.
Die gerichtliche Aufklärungsquote ist gering.REUTERS
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Ein Hacker-Angriff – so wie jener auf deutsche Politiker – könnte auch in Österreich ohne Weiteres passieren. Geringes Risikobewusstsein und niedrige Sicherheitsstandards öffnen Tätern die Türen.

Wien. Ein 20-jähriger Schüler aus Hessen hat in der vergangenen Woche Deutschlands Politiker in Panik versetzt. Der Hacker, der unter dem bescheidenen Namen „God“ auftrat, schaffte es, an private Daten zahlreicher Politiker zu gelangen, und stellte sie ins Netz. Zuerst vermuteten die Behörden China oder Russland hinter dem Angriff. Dass ein junger Einzeltäter zu so einer Aktion imstande sein könnte, hatte niemand gedacht.

In Österreich hat es einen derartigen Angriff auf Politiker und Prominente bisher noch nicht gegeben. Aber genügend andere: 2017 wurden nach Angaben des österreichischen Bundeskriminalamtes 820 Fälle angezeigt. Die gerichtliche Aufklärungsquote ist jedoch gering. Dem stehen nach den Angaben der Statistik Austria allerdings nur drei gerichtliche Verurteilungen wegen Erfüllung des Tatbestandes „Widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem“ nach § 118a Strafgesetzbuch (StGB) gegenüber. Diese kleine Anzahl lässt sich nur damit erklären, dass es einerseits eine geringe Aufklärungsquote dieser Angriffe gibt: Wenn die Staatsanwaltschaft nicht herausfinden kann, wer hinter den Angriffen steht, kann auch niemand angeklagt werden. Andererseits finden viele dieser Verfahren mittels Diversion ihr Ende, vor allem, wenn es sich um jugendliche Täter handelt, sagt Rechtsanwalt Martin Gärtner von Scherbaum Seebacher Rechtsanwälte. Bei einer Diversion wird auf die Durchführung eines Strafverfahrens verzichtet, wenn der Beschuldigte bereit ist, sich bestimmten Maßnahmen zu unterwerfen – etwa eine bestimmte Stundenzahl an gemeinnütziger Arbeit zu verrichten.

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