Christlichen Schulgegnern kann Sorgerecht entzogen werden

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Ein Paar aus dem deutschen Hessen weigerte sich aus religiösen Gründen, seine Kinder in die Schule zu schicken. Es scheitert mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Vehemente Schulgegner aus Hessen haben vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Niederlage erlitten. Das Straßburger Gericht sieht die Rechte der christlichen Familie durch die kurzzeitige Unterbringung ihrer Kinder im Heim nicht verletzt, wie aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervorgeht.

Das Paar aus der Nähe von Darmstadt hatte sich aus religiösen Gründen geweigert, seine vier Kinder in die Schule zu schicken. Die Behörden brachten die Kinder daraufhin 2013 für drei Wochen im Heim unter, um die Schulpflicht durchzusetzen. Die Eltern sehen dadurch ihr Menschenrecht auf Familienleben verletzt.

Die Straßburger Richter hielten nun fest, dass mit dem teilweisen Sorgerechtsentzug zwar in dieses Recht eingegriffen worden sei. Die Gründe dafür seien aber "relevant und ausreichend". So hätten die deutschen Behörden Grund zur Annahme gehabt, dass die Kinder in Gefahr schwebten, isoliert waren und keinen Kontakt zu Menschen außerhalb der Familie hatten. Die Eltern hätten weniger strenge Maßnahmen durch fehlende Kooperation mit den Behörden verhindert. Das Urteil kann innerhalb von drei Monaten angefochten werden.

Unterricht zuhause ist in Deutschland nicht erlaubt, sofern die schulpflichtigen Kinder nicht länger krank sind. Eltern, die ihren Kindern den Schulbesuch verweigern, drohen auch Haftstrafen.

(APA/dpa)

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