Deutsches Gericht verbietet Dash-Buttons von Amazon

Amazon Dash Button zur Ariel Nachbestellung an einer Waschmaschine Amazon Dash Button zur Ariel Nach
Amazon Dash Button zur Ariel Nachbestellung an einer Waschmaschine Amazon Dash Button zur Ariel Nach(c) imago/STPP
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Die Buttons führen zu intransparenten Bestellungen. Amazon verstößt gegen die Gesetze für den Internethandel, urteilte das Oberlandesgericht München.

Der US-Internethändler Amazon muss seine Dash-Buttons, das sind die WLAN-Bestellknöpfe, in Deutschland vom Markt nehmen. Das Oberlandesgericht München hat dem Unternehmen am Donnerstag verboten, Waschmittel, Kaffee und andere Waren des täglichen Bedarfs weiter so zu verkaufen.

Die aufklebbaren, nur mit dem jeweiligen Hersteller-Logo versehenen Buttons führten zu intransparenten Bestellungen. Klare Informationen zu Inhalt, Preis und der klare Hinweis auf eine zahlungspflichtige Bestellung fehlten, urteilten die Richter. Damit verstoße Amazon gegen die Gesetze für den Internethandel. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen.

Im Internet einkaufen ohne Smartphone oder Tablet, einfach per Knopfdruck - das bietet Amazon für Waschmittel, Kaffee und einige Dutzend anderer Produkte des täglichen Bedarfs an. Das sei jedoch gesetzwidrig, klagten die Verbraucherschützer - und hatten damit bereits vor dem Landgericht München in erster Instanz recht bekommen.

Amazon hält seine Dash-Buttons dagegen für gesetzeskonform. Die Kunden sollten selbst entscheiden dürfen, wie sie einkaufen wollen.

Bestellung per Knopfdruck verboten

Die WLAN-Knöpfe mit dem Hersteller-Logo lassen sich auf Waschmaschine oder Kühlschrank kleben, für die Bestellung genügt dann ein Knopfdruck. Auf den Dash Buttons finden sich lediglich die Markenlogos der jeweiligen Hersteller, aber keine Information zu Preis oder Inhalt. Was der Kunde bestellt, hat er beim Installieren der App entschieden. Allerdings können sich Details und Preise ändern. Amazon kann etwa ein vergleichbares Ersatzprodukt liefern.

Es habe Beschwerden gegeben, sagte ein Jurist des Klägers, der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Auch fehle der Hinweis, dass jeder Knopfdruck eine zahlungspflichtige Bestellung bedeutet. Das Landgericht sah darin einen Verstoß gegen die Gesetze zu Internet-Verkäufen und verurteilte Amazon zur Unterlassung. Wie viele Kunden solche Bestellknöpfe überhaupt nutzen und welchen Umsatz Amazon damit macht, wollte das Unternehmen nicht mitteilen.

Dash-Buttons haben auch die Schweizerische Post und der Handelskonzern Valora schon getestet. Das Kölner Institut für Handelsforschung hält Bestellknöpfe aber für eine Übergangslösung, die von Sprachsteuerung und Smart-Home-Geräten abgelöst werde.

Amazon bietet die Dash-Buttons auch in Österreich an.

(APA/dpa)

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