Ab 2020 werden Geringverdiener entlastet, ihre Sozialversicherungsbeiträge sinken. Eine Digitalsteuer kommt nächstes Jahr.
Mauerbach. Die Steuerreform der Bundesregierung mit geplanten Entlastungen in Höhe von 4,5 Milliarden Euro bis 2022 nimmt nun auch offiziell langsam Gestalt an. Wenn auch nicht eine sehr detailreiche.
Beim gestrigen Klausurauftakt im niederösterreichischen Mauerbach nannte die ÖVP/FPÖ-Koalition als eine erste Maßnahme Entlastungen für Kleinverdiener und -unternehmer im kommenden Jahr in Höhe von einer Milliarde Euro. 2021 soll es dann zu einer Anpassung der Steuertarife kommen, 2022 werden Maßnahmen zur Attraktivierung des Wirtschaftsstandorts gesetzt.
Geringverdiener müssen bereits seit dem Sommer keine oder nur noch geringe Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (AV) bezahlen. Ab 2020 sollen ihnen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 700 Millionen Euro gestrichen werden. Welche Art der Beiträge blieb aber ebenso offen wie die Frage, bis zu welchem Einkommen die Senkungen gelten (bei den AV-Beiträgen bis 1948 Euro brutto pro Monat).
Zudem soll es eine Anhebung der Werbungskostenpauschale geben, die aktuell 132 Euro beträgt. Um wie viel, wurde nicht gesagt. Ziel sei es, dass bis zu 60.000 Menschen künftig keine Steuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung) mehr machen müssen.
Für Kleinunternehmer soll die Grenze, ab der Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen ist, erhöht werden. Bei bis zu 35.000 Euro Umsatz im Jahr (aktuell: 30.000 Euro) sollen Unternehmen künftig weder eine Einkommens- noch eine Umsatzsteuererklärung abgeben müssen, sie können eine Pauschalierung in Anspruch nehmen.
Ein weiterer Punkt betrifft die Ökologisierung. Allgemein formuliert heißt es in einem Arbeitspapier, dass „Maßnahmen aus der Klima- und Energiestrategie“ umgesetzt werden sollen. Ziel sei unter anderem, bei der Mobilität „neue ökologische Anreize“ zu schaffen.
200 Mio. Euro von Digitalunternehmen
Umgesetzt wird im kommenden Jahr eine nationale Digitalsteuer, die Österreich während der EU-Präsidentschaft eigentlich europaweit realisieren wollte. Großkonzerne mit mehr als 750 Mio. Euro weltweitem Umsatz, von denen mehr als zehn Mio. Euro in Österreich gemacht werden, müssen ab 2020 eine dreiprozentige Steuer auf Online-Werbung bezahlen. Ob im Gegenzug wie angekündigt die Abgabe auf Printwerbung von fünf auf drei Prozent sinkt, ist offen.
Online-Bestellungen aus Drittstaaten müssen ab dem kommenden Jahr ab dem ersten Cent verzollt werden, bisher war die Grenze 22 Euro. Online-Vermittlungsplattformen wie Airbnb möchte die Finanz künftig strenger kontrollieren. All diese Maßnahmen sollen 200 Millionen Euro in den Steuertopf spülen.
2021 und 2022 sollen die Österreicher um weitere 3,5 Milliarden Euro entlastet werden, insgesamt gehe es um Entlastungen (inklusive Familienbonus) in Höhe von 6,3 Milliarden Euro.
Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) betonte, dass man trotz der Entlastungen keine neuen Schulden machen werde. Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) sprach von einer „Netto-Offensive“, die man mit der Reform erreichen wolle.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.01.2019)