„Presse“-exklusiv: Der Visitator soll Entscheide des Interimsleiters revidieren.
Wien. Nun steht fest, dass am Montag Erzbischof Franz Lackner in Klagenfurt sein Visitationsteam präsentieren und den eintägigen Start der päpstlichen Visitation vornehmen wird. „Die Presse“ kennt den Wortlaut des Auftrags, mit dem Lackner von Papst Franziskus mit der Visitation beauftragt wurde.
Entgegen Befürchtungen im Vorfeld wird (natürlich) nicht nur die Zeit nach der Versetzung von Bischof Alois Schwarz geprüft, sondern die Zeit ab 2008. Der Papst hat dem Visitator daneben einen brisanten Auftrag erteilt. In dem vom Präfekten der Bischofskongregation, Kardinal Marc Quellet, unterzeichneten Schreiben heißt es, Lackner habe Akte zu revidieren, die gegen Canon 428 des Kirchengesetzbuches verstoßen. Dort ist normiert: „Während der Sedisvakanz darf nichts verändert werden.“ Dem Diözesanadministrator ist es „untersagt, etwas zu tun, was eine Beeinträchtigung der bischöflichen Rechte mit sich bringen könnte“. Demgegenüber hat Engelbert Guggenberger auch Entscheidungen personeller Natur getroffen. So hat man sich von der engen Vertrauten des Bischofs getrennt. Sie gilt als Hauptgrund der Vorwürfe gegen Schwarz.
Lackner wird vom Papst entsandt, um über die „tieferen Ursachen der gegenwärtigen Verwirrung“ zu berichten. Datiert ist das in Latein verfasste Papier mit 18. Dezember – der Tag, an dem das Domkapitel Roms Schweigegebot gebrochen hat.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.01.2019)