Weitere Beschwerde beim VfGH wegen Kassenreform

Die Presse
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Nach den Oberösterreichern beschweren sich die Tiroler beim Höchstgericht: TGKK und AK kündigen den Gang zum Verfassungsgerichtshof an, um die türkis-blaue Sozialversicherungsreform zu bekämpfen.

Gegen die Sozialversicherungsreform mit der Zusammenlegung der neun Gebietskrankenkassen zur "Österreichischen Gesundheitskasse" (ÖGK) gibt es erneut einen Gang zum Verfassungsgerichtshof (VfGH). In Tirol haben am Freitag Arbeiterkammer (AK) und Tiroler Gebietskrankenkasse (TGKK) einen entsprechenden Beschluss gefasst.

AK-Präsident Erwin Zangerl (VP) und der TGKK-Obmann Werner Salzburger kündigten in der "Tiroler Tageszeitung" an, dass die Beschwerde in den nächsten Tagen beim VfGH eingebracht werde. Sie begründen dies damit, dass die TGKK durch "die Zerschlagung und Zentralisierung" allein auf 178 Millionen Euro verzichten müsse. Zugleich verliere die TGKK die Leistungssicherungsrücklage in Höhe von 94 Millionen Euro. Weitere Gründe für die Klage sind die Verschiebung der Beitragsprüfung zu den Finanzbehörden sowie die Parität zwischen Dienstgebern und -nehmern in den neuen Gremien der Gesundheitskasse.

Zuvor hatten bereits der Seniorenrat und der Obmann der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse, Albert Maringer, Beschwerden beim VfGH fix angekündigt. Etliche andere Organisationen prüfen ebenfalls den Gang zum Höchstgericht.

(APA)

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