Mindestsicherung: Kärntens Landeshauptmann Kaiser schließt Klage nicht aus

APA/ROLAND SCHLAGER
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Peter Kaiser geht zwar davon aus, dass die Regierung die umstrittene Neuregelung der Mindestsicherung noch aufschnürt. Doch geschehe das nicht, sei eine Verfassungsklage zu erwägen.

Der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz, Kärntens Peter Kaiser (SPÖ), geht davon aus, dass die Regierung ihre geplante Neuregelung der Mindestsicherung noch aufschnüren wird. "Nach so viel Kritik" gehe er davon aus, dass die Regierung doch noch eine verfassungskonforme Lösung vorlegen werde, die auch die Bedürfnisse der Hilfsbedürftigen berücksichtigt und Armut lindert, sagte Kaiser am Freitag in der "ZiB2".

Auf die Frage, ob auch Kärnten so wie Wien die Reform nicht umsetzen würde, wenn es doch zu keinen Änderungen mehr kommen sollte, sagte Kaiser: "Die Hoffnung ist in das Gelingen verliebt, nicht in das Scheitern." Er glaube, dass es noch Korrekturen geben werde. Eine Verfassungsklage wäre dann aber "zumindest rechtlich und politisch zu erwägen". Als wichtigsten Punkt nannte der Kärntner Landeshauptmann, dass die Kinderstaffelung bei der Mindestsicherung nicht in dieser Dramatik umgesetzt werde.

"Arbeitnehmer zahlen sich Entlastung selbst"

Zu der von der Regierung angekündigten Steuerreform erklärte Kaiser, dass die geplante Senkung der Sozialversicherungsbeiträge für Geringverdiener ein richtiger Schritt sei. Kritisch merkte er jedoch an, dass die Regierung ursprünglich ein Volumen von 12 bis 14 Milliarden Euro angekündigt habe und jetzt nur noch sechs Mrd. Euro plane. Angesichts der kalten Progression, die die Regierung erst 2023 abschaffen will, würden sich die Arbeitnehmer und kleinen Unternehmer die Entlastung damit selbst bezahlen.

(APA)

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