Heiratschancen

Ohne Baby keine Ehe? Entschädigung verwehrt

Bleibt die Hochzeit nur ein Traum? Auch solche Fragen müssen Gerichte klären.
Bleibt die Hochzeit nur ein Traum? Auch solche Fragen müssen Gerichte klären.(c) REUTERS (Carlos Barria)
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Eine Frau kann nach einem Arztfehler keine Kinder bekommen und forderte Ersatz wegen verminderter Ehemöglichkeiten. Diese Entschädigung gebe es aber nur bei einer wahrnehmbaren Verunstaltung, sagt das Höchstgericht.

Wien. „Ist die verletzte Person durch die Mißhandlung verunstaltet worden; so muß, zumahl wenn sie weiblichen Geschlechtes ist, in so fern auf diesen Umstand Rücksicht genommen werden, als ihr besseres Fortkommen dadurch verhindert werden kann.“

So steht es seit dem Jahr 1812 im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB). Und seither wird immer wieder darum prozessiert, wann eine sogenannte Verminderung der Heiratsfähigkeit vorliegt. In einem aktuellen Fall hatte das Landesgericht Linz einer jungen Frau, die nach einem Arztfehler keine Kinder bekommen kann, verminderte Ehechancen attestiert und auch eine Entschädigung dafür zugesprochen. Doch aus dieser wird nun doch nichts, wie der Oberste Gerichtshof (OGH) klarstellt.

2001 war die spätere Klägerin mit einer urogenitalen Fehlbildung geboren worden. Drei Jahre später sollte eine Operation helfen. Doch statt eines Harnleiterstumpfs entfernte der Arzt benachbarte Anteile des Gebärmutterhalses und der Scheidenwand. Durch Wundheilung und Vernarbung kam es zum Verschluss zwischen den beiden Organen und zur Unfruchtbarkeit der Frau.

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