Und was passiert mit den britischen EU-Mandataren?

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Einige wesentliche Aspekte des Brexit, wie die Übersiedlung der Arzneimittelagentur, stehen schon fest. Doch die geplante Verkleinerung des Europaparlaments könnte noch zu einer Herausforderung werden.

Brüssel. Ein Paar Holzschuhe: Mit diesem rustikalen Willkommensgeschenk hieß der niederländische Gesundheitsminister, Bruno Bruins, vorige Woche Guido Rasi, den Direktor der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA), an deren künftiger Wirkungsstätte in Amsterdam willkommen. Ob Rasi mit den holländischen Clogs oder der Übersiedlung von der Themse an die Amstel Freude hat, ist weder einwandfrei zu beantworten noch spielt es eine Rolle. Denn der Abzug der EMA aus London nach Amsterdam ist ebenso wie jener der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) nach Paris beschlossene Sache.

Die verbleibenden 27 Mitgliedstaaten haben sich kurz um diese „Brexit-Beute“ gezankt, sie allerdings in einem rechtlich verbindlichen und unumkehrbaren Verfahren samt allen Ratsbeschlüssen unter sich verteilt.

Geklärt ist ebenfalls, dass das Europäische Parlament in seiner kommenden, fünfjährigen Legislaturperiode nach den Wahlen am 26. Mai in Folge des Brexit um 46 Abgeordnete weniger haben wird. 705 anstelle von derzeit 751 Abgeordneten wird die Kammer künftig haben. Diese Zahl ergibt sich, indem die 73 aktuellen Mandatare aus dem Vereinigten Königreich abgezogen und 27 von ihnen auf jene Mitgliedstaaten verteilt werden, deren Bürger derzeit besonders stark unterrepräsentiert sind (so bekommt u. a. Österreich ein 19. Mandat zugesprochen). Die restlichen 46 Abgeordnetensitze werden als Reserve für etwaige künftige neue Unionsmitglieder aufbewahrt.

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