Kickl hatte Pilz geklagt, weil dieser ihm Gesetzesbruch vorgeworfen, ihn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit genannt hatte. Pilz würde die Aussagen heute so nicht wiederholen, sondern „deutlich drastischer“.
Wien. Innenminister Herbert Kickl und Nationalratsabgeordneter Peter Pilz begrüßten sich am Montag mit Handschlag, bevor das Match am Wiener Handelsgericht losging. „Ich freue mich auf den Prozess“, sagte Pilz vor der Verhandlung. Er sei sicher, der Rechtsstaat werde ihm recht geben.
Kickl hatte Pilz, als Vertreter seiner Partei, auf Unterlassung, Widerruf und Kreditschädigung geklagt. Der Streitwert liegt bei 35.000 Euro. Die Liste Jetzt (damals Liste Peter Pilz) hatte Kickl in einer Aussendung im August vorgeworfen, „Drahtzieher und Kopf hinter der illegalen Hausdurchsuchung im eigenen BVT“ zu sein. „Herbert Kickl ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit“, wird Pilz zitiert. Und: „Der Gesetzgeber trägt eine besondere Verantwortung gegenüber einem Minister, der Gesetze bricht.“
Kickl wollte das nicht auf sich sitzen lassen. Er habe die Hausdurchsuchung nicht angeordnet noch sonst irgendwie darauf gedrängt, sagte er vor Gericht.
Dass er eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit sei – oder dass es überhaupt ein Problem mit der öffentlichen Sicherheit seit der Hausdurchsuchung im BVT gebe – wies Kickl von sich. Die alltägliche Zusammenarbeit mit anderen Partnerdiensten funktioniere nach wie vor einwandfrei. Anfangs habe es nach der Hausdurchsuchung aufseiten von Partnerdiensten Unsicherheiten gegeben. Das sei vor allem der „überbordenden Medienberichterstattung“ geschuldet gewesen. Er habe sich bemüht, Bedenken auszuräumen.
Pilz wiederholt Vorwürfe
Gerade weil das eben nicht so sei und weiterhin großes Misstrauen bestünde, habe er unter anderem diese Aussage getätigt, sagte Peter Pilz. Informationsaustausch gebe es mit Österreich nur zu alltäglichen Infos, etwa zu gesuchten Terroristen, vom informellen Informationsaustausch sei Österreich aber abgeschnitten. Das zeige der Ausschluss Österreichs aus dem Berner Club, einem Gremium westlicher Geheimdienste, ebenso wie E-Mails befreundeter Dienste. Seine Arbeit im U-Ausschuss hätte auch gezeigt, dass es seitens westlicher Dienste große Befürchtungen gebe, dass Informationen Richtung Russland abfließen könnten – immerhin sei die FPÖ bekanntermaßen russlandfreundlich.
Er, Pilz, sei zu dem Zeitpunkt seiner Aussagen der fixen Überzeugung gewesen, dass sie wahr seien. „Ich würde die Aussage so nicht mehr tätigen“, sagt Pilz nun einige Monate später „Ich würde sie drastischer formulieren: Möglicherweise ist Herbert Kickl eine der größten Gefahren für dieses Land.“ Der Richter sprach noch kein Urteil. Die Verhandlung wurde auf 1. April vertagt. „Es ist Ihnen hoffentlich klar, dass die Wahrheitspflicht auch an diesem Tag gilt“, sagte er und schloss die Verhandlung.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.01.2019)