Woran die digitale GmbH-Gründung in der Praxis noch scheitert

Marin Goleminov
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Seit 1. Jänner 2019 sollte es möglich sein, eine Mehr-Personen-GmbH auch im digitalen Weg zu gründen. Doch es wird noch eine Weile dauern, bis Österreichs Notare diesen neuen Service anbieten.

Wien. Seit 2017 ist zur Gründung einer Ein-Personen-GmbH kein Notariatsakt mehr erforderlich. Mit 1. Jänner soll nun auch die Gründung einer Mehr–Personen-GmbH vereinfacht werden.

Bisher war für die Eintragung einer GmbH im Firmenbuch der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages in Notariatsaktform erforderlich. Bei der Errichtung dieses Notariatsakts hatten alle Gründer gleichzeitig und persönlich beim Notar anwesend zu sein.

„In der Praxis hat das immer wieder zu Schwierigkeiten geführt, sei es aus Termin- oder aus Kostengründen“, sagt Andreas Kezer, Jurist bei der Kanzlei Schima Mayer Staringer (SMS). Doch mit der neuen „Digitalgründung“ sollten diese Probleme nun der Vergangenheit angehören. Das Elektronische Notariatsform-Gründungsgesetz (ENG) sieht nämlich vor, dass ein Notariatsakt bei der Gründung einer GmbH auch gültig zustandekommen kann, wenn nicht alle Parteien persönlich anwesend sind.

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