Asyl: Was Herbert Kickl (nicht) darf

„Es heißt, ein bisserl kreativ sein“, meint Innenminister Herbert Kickl zum Umgang mit dem Asylrecht.
„Es heißt, ein bisserl kreativ sein“, meint Innenminister Herbert Kickl zum Umgang mit dem Asylrecht.Michael Gruber / EXPA / picturedesk
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Analyse. Der Innenminister will Anwesenheitspflichten und "Transitzonen" für Asylwerber. Doch die Ideen stehen im Konflikt mit Verfassungs- und EU-Recht.

Wien. Asylwerber sollen eine Anwesenheitspflicht unterschreiben, kriminelle Flüchtlinge in Transitzonen landen, wenn sie nicht abgeschoben werden können, und Personen nach Syrien zurückgeschickt werden. Mit diesen Ideen will Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) das Asylrecht verschärfen. Aber wären diese Regeln rechtlich umsetzbar?

1. Kann man Asylwerber zur Anwesenheit in einem Asylheim verpflichten?

Grundsätzlich nicht, denn Asylwerber haben das Recht, sich im Gaststaat frei zu bewegen. Das steht im EU-Recht. Es gibt in Österreich aber auch ein eigenes Bundesverfassungsgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit, das für alle Bürger gilt.

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