Ein AMS-Kursteilnehmer stieß Drohungen aus, ein Gericht zeigte sich da sehr tolerant. Das sorgte für Aufregung – und wirft Fragen auf: Was muss man sich wirklich am Arbeitsplatz alles bieten lassen?
Wien. Aggressives Verhalten bei AMS-Kursen sei bis zu einem gewissen Grad zumutbar und müsse nicht unbedingt zu Sanktionen führen, entschied dieser Tage das Bundesverwaltungsgericht. Das ließ die Wogen hochgehen, auch Bildungseinrichtungen reagierten ablehnend: Man werde Aggressionen nicht tolerieren und tue alles, um das eigene Personal „vor Bedrohungen jeglicher Art und Übergriffen zu schützen“, ließ etwa BFI-Wien-Geschäftsführer Franz-Josef Lackinger wissen. Aber wie ist das wirklich, auch in anderen Jobs? Wie viel muss man sich gefallen lassen, was kann der Arbeitgeber verlangen und wovor muss er einen schützen? Hier einige Antworten aus arbeitsrechtlicher Sicht.
1. „Leg dir im Job eine dicke Haut zu“, wird oft empfohlen. Muss man das?
Das verneint Arbeitsrechtsexperte Roland Gerlach im Gespräch mit der „Presse“ für den Großteil aller Berufe kategorisch. „Es gibt keinen Anlass, dass Mitarbeiter sich im normalen Betrieb – aus einer missverstandenen Treuepflicht zum Arbeitgeber heraus – mehr gefallen lassen müssten als sonst im Leben“, sagt er. Von einem verärgerten Kunden beschimpfen oder gar bedrohen lassen müsse sich beispielsweise niemand – auch nicht in Situationen, in denen beim Kunden die Nerven blank liegen. „Da gibt es keine Toleranz, das wird auch vom Europäischen Gerichtshof so judiziert.“ Nachsatz: Vor heimischen Gerichten müsse man das allerdings manchmal noch erklären. Auch Anzüglichkeiten „gehen nie, das sind absolute Grenzen, die jeder vernünftige Mensch kennt“.