Seit Juni 2018 ist eine Verschärfung der Abschieberegeln beschlussreif, die ÖVP und FPÖ nun fordern.
Brüssel. Steht die Europäische Union dem schnelleren Abschieben straffälliger Flüchtlinge und subsidiär Geschützter im Weg? Dieser Vorwurf klang bei den öffentlichen Einlassungen von Bundeskanzler Sebastian Kurz und Innenminister Herbert Kickl vom Mittwoch durch. Es sei „sehr problematisch“, dass man nur rechtskräftig wegen schwerer Straftaten verurteilte Asylberechtigte außer Landes schaffen könne, sagte Kurz. Kickl erklärte, er habe es „satt, dass wir mit einer Situation konfrontiert sind, in der die Menschenrechte und die internationalen Vereinbarungen diejenigen schützen, die unseren Rechtsstaat mit Füßen treten“. Die Bundesregierung werde nun „als erstes auf europäischer Ebene aktiv werden“, fügte Kurz hinzu. Er stellte aber auch einen österreichischen Alleingang in den Raum: „Manchmal braucht es Vorreiter, um ein Umdenken einzuleiten.“
Kickl hätte Beschluss erwirken können
Verschläft Brüssel also das Phänomen gemeingefährlicher Asylanten, deren Abschiebung an juristischen Feinsinnigkeiten scheitert? Was der Bundeskanzler und der Innenminister verschwiegen, ist dies: Eine europaweit einheitliche und alle Mitgliedstaaten direkt verpflichtende Verschärfung der Gründe für die Abschiebung straffälliger Flüchtlinge ist seit dem 14. Juni fertig verhandelt und harrt bloß des formellen Beschlusses durch die Innenminister der EU-Mitgliedstaaten. Doch während des österreichischen Ratsvorsitzes legte Kickl in seiner Funktion als Vorsitzender der Innenministerräte keinen sichtbaren Ehrgeiz an den Tag, diese sogenannte Anerkennungsverordnung der EU in Kraft treten zu lassen.