Umweltanwaltschaft fürchtet in Oberösterreich um Stellung

LANGOHRFLEDERMAUS
Eine steirische Landohrfledermaus (Archivbild)APA
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Die Umweltanwälte aller Bundesländer kritisieren die oberösterreichische Landesregierung: Während die Stellung der Anwaltschaft in anderen Ländern ausgebaut werde, sei sie in Oberösterreich davor, ihre Parteienstellung zu verlieren.

Die Umweltanwälte aller Bundesländer kritisieren ein "Foul gegen die Natur" in Oberösterreich. Denn dort solle eine Gesetzesnovelle die Parteienstellung der Umweltanwaltschaft in wesentlichen Naturschutzbereichen einschränken, wie sie in einer gemeinsamen Pressekonferenz am Dienstag in Linz feststellten. Kritik daran hatte es zuvor auch bereits von Umweltorganisationen gegeben.

Anlass ist die geplante Umsetzung der Aarhus-Konvention in nationales Recht. Damit soll die Beteiligung der Bevölkerung in europarechtlichen Verfahren gestärkt werden. Nicht-Regierungs-Organisationen (NGO) sollen künftig zu Beteiligten werden - jedoch ohne volle Mitsprache. Nach einem Behördenbescheid, der nicht in ihrem Sinn ergeht, stehe ihnen eine Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht zu. Im Gegenzug würde aber durch die geplante Novelle die Rolle der Umweltanwaltschaft mit Parteienstellung als Vertreterin von Natur- und Umweltinteressen zurückgedrängt, erläuterte der oberösterreichische Umweltanwalt Martin Donat.

Kompetenzen in anderen Bundesländern ausgebaut

Seine und die Befürchtung seiner Kollegen aus anderen Bundesländern: Die meist ehrenamtlich tätigen NGO seien sehr spezialisiert auf bestimmte Problempunkte - etwa auf bestimmte Regionen oder Arten, beispielsweise Fledermäuse oder Schmetterlingsarten. Sie könnten nicht eine "Grundversorgung" wie die Umweltanwaltschaft leisten: Partei in tausenden einschlägigen Behördenverfahren im gesamten Bundesland und im Vorfeld Nahtstelle zwischen einerseits Bürgern, NGO und andererseits Politik, Verwaltung und Wirtschaft. Gerade durch letzteres könne Vieles ausgeredet und eventuell auch ausgestritten und mit dem dabei erzielten Konsens anschließend das erstinstanzliche Verfahren einfach und schnell erledigt werden. Das sei auch im Interesse der Antragsteller und der Wirtschaft. Wenn hingegen das lösungsorientierte Miteinander wegfalle, würden möglicherweise jahrelange Verzögerungen geradezu provoziert, die sich durch Beschwerden an die Gerichte ergeben, warnten die Umweltanwälte.

Sie zeigten auch auf, dass in anderen Bundesländern die Kompetenzen der NGO über Aarhus hinausgehend ausgebaut, aber die Rechte der Umweltanwaltschaften beibehalten werden. Deshalb appellierten sie an Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) und die Landesregierung, die Kompetenzen der oberösterreichischen Umweltanwaltschaft beizubehalten. Rückendeckung dafür kam am Dienstag erneut von den Grünen: "Wer der Umwelt den Anwalt raubt, zerstört die Natur", warnte ihre Landessprecherin und Naturschutzsprecherin Maria Buchmayr.

FPÖ ortet "Panikmache"

Die FPÖ bezeichnete die Kritik der Umweltanwälte als "Panikmache erster Klasse". Ihr Klubobmann im Landtag Herwig Mahr meinte in einer Presseaussendung, die Umweltanwaltschaft werde ihre Stimme in Naturschutzverfahren nicht verlieren.

Die in der Aarhus-Konvention vorgesehene vermehrte Beteiligung der Öffentlichkeit solle durch die Einbindung von akkreditierten NGO erfolgen. Das habe der Umweltdachverband selbst seit Jahren gefordert. Die Umweltanwaltschaft hingegen entspreche eben nicht den Kriterien für mehr Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne der Aarhus-Konvention, weil sie eine staatliche Organisation sei. "Dass NGOs mit den nun bevorstehenden Aufgaben überfordert wären, die sie selbst jahrelang gefordert haben, lässt etwas an ihrer Glaubwürdigkeit zweifeln", meinte Mahr. Sollte das aber tatsächlich so sein, könnten sie weiterhin die Umweltanwaltschaft in Verfahren beziehen. Dem stehe nichts entgegen. Der Klubobmann kündigte zu dem Thema eine Pressekonferenz von Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) in seiner Funktion als Naturschutzreferent für Freitag an.

(APA)


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