Arbeiten in der Pension: Ist der Pensionsbeitrag gleichheitswidrig?

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ÄrztinAPA/dpa-Zentralbild/Jens Büttner
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Ein Ärztepaar, das in der Pension weiterarbeitet, hält es für ungerecht, den vollen Pensionsbeitrag zahlen zu müssen. Der Fall landete vor dem Verfassungsgerichtshof.

Wien. Der Verfassungsgerichtshof muss sich mit einer brisanten Fall auseinandersetzen: Ein Ärzte-Ehepaar brachte eine Beschwerde wegen Altersdiskriminierung ein. Die Ärztin hat das 63. Lebensjahr, der Arzt das 65. Lebensjahr vollendet, beide befinden sich in Alterspension, sind aber weiterhin selbstständig erwerbstätig. Dass ihnen nach wie vor Beiträge in die Pensionsversicherung in voller Höhe vorgeschrieben werden, empfinden sie als ungerecht. Der „Presse“ liegt ihre Beschwerde exklusiv vor.

Als Begründung werden unter anderem die Anwendung einer verfassungswidrigen Bestimmung, ein Verstoß gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit und eine Verletzung des Gleichheitssatzes angeführt. Sollten sich die Ärzte hier durchsetzen, hätte dies gravierende Auswirkungen für einen Teil der arbeitenden Senioren.

Bei der Frage, ob die Vorschreibung von Pensionsbeiträgen in voller Höhe hier zurecht erfolgt, geht es letztendlich auch um ein gesellschaftspolitisches Thema: Derzeit führt der Facharbeitermangel dazu, dass immer mehr Menschen im Pensionsalter weiterhin einer Erwerbsarbeit nachgehen. Laut Angaben des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger sind derzeit über 72.000 Menschen über 65 Jahre alt und beschäftigt. Vor zehn Jahren waren es 41.000 Personen. In Deutschland haben sich Firmen zuletzt bemüht, 26 Prozent der pensionsberechtigten Mitarbeiter zur Weiterarbeit zu bewegen, wie eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ergab.

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