Der EU-Austritt der Briten ist für die heimische Wirtschaft verkraftbar. Am schwersten wiegt momentan die Unsicherheit über den künftigen Beziehungsstatus.
Wien/London. Die Vorbereitungen auf den EU-Austritt Großbritanniens laufen auf Hochtouren. Seit dem gestrigen Mittwoch ist bei der WKO eine Informationsstelle für den Brexit eröffnet, die sich an heimische Unternehmen richtet, die mit den Briten Geschäfte treiben. Auf Regierungsebene kümmert sich die interministerielle „Lenkungsgruppe Brexit“ um die Koordination aller betroffenen Ressorts. Zugleich wird an einem Sammelgesetz gearbeitet, das bei einem ungeordneten EU-Austritt der Briten allfällige Lücken in den österreichischen Gesetzbüchern schließen soll. Besorgten Bürgern steht seit dem 16. Jänner eine Hotline des Bundeskanzleramts zur Verfügung. Grosso modo sehen sich die zuständigen Stellen gut vorbereitet für alle Eventualitäten. Doch welche Form können diese Eventualitäten annehmen? „Die Presse“ liefert einen Überblick.
Ausgangslage
Derzeit ist sich niemand darüber im Klaren, auf welche Art (bzw. ob überhaupt) die Briten aus der EU austreten werden. Die in Brüssel und London in Gang gesetzte gesetzliche Prozedur hat den Brexit auf den 29. März, 23 Uhr Brüsseler Zeit fixiert. Um diesen Zeitpunkt zu ändern, bedarf es eines Antrags aus London, dem alle übrigen 27 EU-Mitglieder zustimmen müssen. Den Rücktritt vom Brexit können die Briten im Alleingang beschließen. Sonst gilt das fixierte Datum, und zwar unabhängig davon, ob es einen Austrittsdeal gibt oder nicht. Genau dieser Mangel an Berechenbarkeit ist das momentan schwerwiegendste Problem, konstatiert Mariana Kühnel, stellvertretende WKO-Generalsekretärin, bei der alle Brexit-Fäden zusammenlaufen.