Arbeiten in der Pension: Zahlt man dabei drauf?

Was muss man beachten, wenn man in der Pension arbeiten möchte?
Was muss man beachten, wenn man in der Pension arbeiten möchte?(c) imago/Westend61 (Inner Vision Pro)
  • Drucken

Welche Regeln gelten? Und wie kann man sich zu viel bezahlte Beiträge zurückholen?

Wien. Auch wenn sich für viele die Frage gar nicht stellt, weil sie schon in jüngeren Jahren keinen Job mehr bekommen: Die Zahl jener, die auch noch im Pensionsalter weiterarbeiten, nimmt zu. Aber welche Regeln gelten dann, und wie vermeidet man es, bei Steuer und Sozialversicherung draufzuzahlen? Ein Überblick für ASVG-Versicherte und Selbstständige.

1. Wie viel darf man überhaupt zur Pension dazuverdienen?

So viel, wie man will und kann – wenn man in der regulären Alterspension ist. Wer in Frühpension ist, muss unter der Geringfügigkeitsgrenze von 446,81 Euro pro Monat bleiben. Sonst riskiert man den Wegfall der Pension, das gilt bis zum Erreichen des Regelpensionsalters. Invaliditätspensionen wiederum können bei einem höheren Zuverdienst gekürzt werden. Auch Formalitäten gilt es in solchen Fällen zu beachten: „Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist innerhalb von sieben Tagen zu melden“, sagt Maria Brauner, Steuerberaterin bei Szabo & Partner. „Unbedingt vorher die pensionsauszahlende Stelle hinsichtlich der Zuverdienstmöglichkeiten fragen“, rät sie.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Ärztin
Österreich

Arbeiten in der Pension: Ist der Pensionsbeitrag gleichheitswidrig?

Ein Ärztepaar, das in der Pension weiterarbeitet, hält es für ungerecht, den vollen Pensionsbeitrag zahlen zu müssen. Der Fall landete vor dem Verfassungsgerichtshof.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.