EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein

Marianne Thyssen
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Seit 1. Jänner erhalten in Österreich viele Arbeitnehmer mit Kindern im Ausland weniger Familienbeihilfe. Die EU-Kommission sieht in der Indexierung eine Vertragsverletzung. Familienministerin Bogner-Strauß nimmt die Situation gelassen.

Die EU-Kommission hat offiziell ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen der Anpassung der Familienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten im EU-Ausland eingeleitet. Das teilte die zuständige Sozialkommissarin Marianne Thyssen am Donnerstag in Brüssel mit. Bei der Verfahrenseröffnung handelt es sich um einen ersten Schritt. Nach einem zweiten Mahnschreiben mit der Möglichkeit für Österreich zur Stellungnahme kann die EU-Kommission entscheiden, den Fall vor den Europäische Gerichtshof (EuGH) zu bringen.

Thyssen verurteilte die österreichische Regelung mit scharfen Worten. "Es gibt keine Arbeiter zweiter Klasse, und es gibt keine Kinder zweiter Klasse in der EU", sagte die EU-Kommissarin. Die Maßnahme, die Österreich gesetzt habe, verhindere nicht einen "Sozialtourismus", sondern treffe diejenigen Menschen, die zum österreichischen Sozialsystem beitragen. Die EU-Kommission habe immer klar gemacht, dass es gleiche Leistungen für gleiche Beiträge am selben Platz geben müsse. Vor allem in den osteuropäischen Ländern führt die Indexierung zu eine deutlichen Kürzung der Familienbeihilfe.

"Pauschalbetrag ohne Bezug auf tatsächliche Unterhaltskosten"

Die Analyse der EU-Kommission habe erneut bestätigt, dass die österreichische Gesetzgebung nicht im Einklang mit EU-Recht stehe, erklärte Thyssen. Die Kommissarin stellte die Frage in den Raum, was nach einer Indexierung der Familienbeihilfe "noch kommen" würde, etwa die Einschränkung von Pensionszahlungen in der EU. Sie verwies darauf, dass unter österreichischer EU-Ratspräsidentschaft im vergangenen Jahr der Beschluss zur Errichtung einer Europäische Arbeitsbehörde getroffen wurde.

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"Der österreichische Indexierungsmechanismus ist diskriminierend, da er zu einer Verringerung der Familienbeihilfen und einschlägiger Steuerermäßigungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich führt, nur weil deren Kinder in einem anderen Mitgliedstaat wohnen", erklärte die EU-Kommission zudem in einer Pressemitteilung. "Der Umstand, dass die Lebenshaltungskosten in einem solchen Mitgliedstaat niedriger sind als in Österreich, ist für eine Leistung, die als Pauschalbetrag ohne Bezug zu den tatsächlichen Unterhaltskosten für ein Kind ausbezahlt wird, nicht relevant."

Österreich geht von Verträglichkeit mit EU-Recht aus

Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) reagierte am Donnerstag betont gelassen. Das Vertragsverletzungsverfahren müsse in der "richtigen Relation" gesehen werden und sei nichts Unübliches, meinte sie. "Es steht der Kommission frei, die Indexierung der Familienbeihilfe zu überprüfen. Wir gehen weiterhin davon aus, dass die von uns gewählte Lösung mit europäischem Recht vereinbar ist."

Die EU-Kommission hatte bereits im Oktober kundgetan, dass sie nicht zögern werde, in dieser Angelegenheit von ihren Möglichkeiten als Hüterin der Verträge Gebrauch zu machen, sobald das Gesetz endgültig verabschiedet und bekanntgemacht wurde. Nach bisherigen Aussagen der EU-Kommission ist eine Indexierung nach dem EU-Recht nicht erlaubt, dies habe auch der EuGH bestätigt. Die EU-Kommission vertritt den Standpunkt, dass Arbeitnehmer dieselben Beihilfen in Anspruch nehmen dürfen, für die sie Beiträge in das nationale Wohlfahrtssystem einzahlen.

Seit Dezember ist das österreichische Gesetz bereits im Amtsblatt veröffentlicht. Es war allerdings zu erwarten, dass die EU-Behörde erst nach Ende der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft im vergangenen Halbjahr reagieren wird. Das derzeitige EU-Vorsitzland Rumänien hatte sich in dieser Angelegenheit bereits im Oktober an Thyssen gewandt. Im November sandten sieben weitere, von der Kürzung betroffene Länder - Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Polen sowie Bulgarien, Litauen und Slowenien - einen diesbezüglichen Brief an die Kommissarin, in dem sie um die Unterstützung der EU-Kommission baten.

Einbußen für Arbeitnehmer mit Kindern in Osteuropa

Am 1. Jänner ist die umstrittene Verordnung zur Indexierung der Familienbeihilfe in Kraft getreten. Das heißt: Für in Österreich tätige Arbeitnehmer, deren Kinder in anderen EU-Mitgliedstaaten leben, wird die Familienbeihilfe an die Lebenserhaltungskosten im jeweiligen Land angepasst. In Hochpreis-Ländern ist sie dadurch höher, für Arbeitnehmer aus osteuropäischen Ländern gibt es jedoch teils empfindliche Einbußen.  Während in Österreich für ein 0- bis zweijähriges Kind 114 Euro Familienbeihilfe gezahlt werden, sind es für ein Kleinkind in Bulgarien nun nur noch 51,30 Euro. Indexiert wird auch der Kinderabsetzbetrag.

Eine etwas höhere Leistung gibt es durch die Verordnung für Kinder in den Ländern Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island und Luxemburg. Auch in den Niederlande, Norwegen, Schweden, der Schweiz und Großbritannien wird eine höhere Familienbeihilfe gezahlt. Betroffen sind davon die Eltern von rund 400 Kindern, geht aus einer Auflistung des Familienministeriums aus dem Vorjahr hervor.

Rund 125.000 Kinder bekommen weniger Familienbeihilfe

Die weit höhere Zahl an Kindern - insgesamt rund 125.000 - ist jedoch von einer Kürzung betroffen. Die meisten von ihnen leben in Ungarn, der Slowakei sowie Polen und Rumänien. Für Familien in diesen Länder gibt es teils erhebliche Einbußen.

Die Indexierung war bereits unter der letzten rot-schwarzen Koalition diskutiert worden, die ÖVP-FPÖ-Bundesregierung zog die Änderung schließlich durch und erwartet sich nach früheren Angaben Einsparungen von 114 Millionen Euro pro Jahr. 2017 waren 253,2 Millionen Euro an Beihilfen ins Ausland bezahlt worden.

(APA/Red.)

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