Van der Bellen führte Gespräch mit Kickl

Austrian president van der Bellen and new interior minister Kickl shake hands during the swearing-in ceremony of the new government in Vienna, December 18, 2017
Austrian president van der Bellen and new interior minister Kickl shake hands during the swearing-in ceremony of the new government in Vienna, December 18, 2017(c) REUTERS
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Nach der umstrittenen Aussage des Innenministers zur Menschenrechtskonvention führte Bundespräsident Alexander Van der Bellen bereits am Freitag ein klärendes Gespräch mit Innenminister Herbert Kickl.

Herbert Kickl bekommt von Bundespräsident Alexander Van der Bellen eine Rüge. „Der Innenminister hat, wenn ich ihn richtig verstanden habe, die Europäische Menschenrechtskonvention infrage gestellt“, sagte Van der Bellen am Freitag. „Das geht natürlich gar nicht.“ Die Konvention sei Grundkonsens der Zweiten Republik. „Daran wird nicht gerüttelt“. Kickl hatte am Dienstag im ORF-„Report“ angekündigt, bisherige Grundregeln hinterfragen zu wollen, und sprach dabei von „Dingen aus den 50er-Jahren“. Van der Bellen führte gestern Nachmittag ein Gespräch mit Kickl.

Kickl nimmt Stellung

Kickl nahm auf Facebook dazu Stellung: „Ich habe zu keinem Zeitpunkt die Europäische Menschenrechtskonvention oder die Menschenrechte als solche in Frage gestellt. Genauso wenig geht aus meinen kritisierten Aussagen hervor, dass irgendjemandem die Menschenrechte abgesprochen werden sollen oder Österreich aus internationalen Verträgen austreten soll.“

Eine Verteidigung der Menschenrechtskonvention kam am Freitag auch vom Koalitionspartner ÖVP. Nationalratsabgeordneter Werner Amon sagt zur „Presse“: „Zur aktuellen Frage, ob der Innenminister die Menschenrechtskonvention hinterfragt, möchte ich als Vizepräsident der parlamentarischen Versammlung des Europarats festhalten, dass diese nicht zur Disposition steht.“ Er gehe aber davon aus, dass Kickl das nicht gemeint haben kann. „Er hat gesagt, dass alles, was passiert, auf Basis der Rechtsstaatlichkeit passieren muss. Die Menschenrechtskonvention ist bei uns im Verfassungsrang, also österreichischer Rechtsbestand“, sagt Amon.

Die Konvention samt Gerichtshof (EGMR) sei eine einzigartige Konstruktion. Unterschiedliche Höchstgerichte beziehen sich nach wie vor darauf in ihrer Urteilsfindung. „95 Prozent der Entscheidungen des EGMR werden umgesetzt, auch in den Ländern, wo es manchmal unklare Situationen in Hinblick auf die Menschenrechte gibt – auch deswegen ist sie wichtig.“

>> Keine Chance für Alleingang Kickls [premium]

Kritik an Kickls Aussage gab es auch im Ausland. Die deutsche Justizministerin warf dem Freiheitlichen eine Sabotage des Rechtsstaates vor.

Auf einen Blick

FPÖ-Innenminister Herbert Kickl hat am Dienstagabend im ORF-"Report" angekündigt, Grundregeln hinterfragen zu wollen, denn, man müsse darauf achten, nicht über die eigenen Gesetze zu stolpern. Vielfach seien dies in den Augen Kickls "irgendwelche seltsamen rechtlichen Konstruktionen, teilweise viele, viele Jahre alt aus ganz anderen Situationen heraus entstanden", über die er eine Debatte führen möchte - und erntete umgehend Kritik seitens der Opposition und von Richter-Präsidentin Sabine Matejka sowie Rückendeckung aus der FPÖ.

Aus den Reihen des Koalitionspartners ÖVP meldete sich Justizminister Josef Moser zu Wort, der betonte: "In einem Rechtsstaat steht das Recht an oberster Stelle." In der österreichischen Verfassung sei klar geregelt, dass die gesamte Verwaltung nur auf Basis der Gesetze ausgeübt werden dürfe. "Ich bin mir sicher, dass auch der Bundesminister Kickl sich daran halten wird", so Moser, mit dem Kickl seit dem Jahreswechsel einen öffentlichen Zwist lebt - Thema: Asyl.

Am Donnerstag meldete sich schließlich Kanzler Kurz zu Wort und betonte am Rande des Weltwirtschaftsforums in Davos, er habe mit Kickl telefoniert und ihm "sehr klar meine Meinung gesagt".

(APA)

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